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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 5/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO wird die

HAUSHALTSSATZUNG

der Gemeinde Eberstedt (Kreis Weimarer Land) für das Haushaltsjahr 2023

bekannt gemacht.

Beschluss - und Genehmigungsvermerk

Mit Beschluss vom 21.02.2023, Beschluss-Nr. 102-XXIII/2023, hat der Stadtrat der Gemeinderat der Gemeinde Eberstedt, die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.

Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 25.04.2023 bestätigt. Einer Bekanntmachung wurde zugestimmt.

Gemäß § 57 Absatz 3 Satz 3 der ThürKO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 22.05.2023 bis zum 05.06.2023 in der Stadtkasse der Stadtverwaltung Bad Sulza, Markt 1, Raum 05, öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 in der Kämmerei der Stadt Bad Sulza zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.

Hans-Otto Sulze

Bürgermeister