Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO erlässt die Gemeinde Eberstedt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 335.950,00 € | |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 272.450,00 € ab. | |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 350 v.H. |
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| b) für die Grundstücke (B) | 405 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 55.950,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.
Eberstedt, den 26.04.2023
Hans-Otto Sulze — Siegel
Bürgermeister