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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 5/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Eberstedt (Kreis Weimarer Land) für das Haushaltsjahr 2023

der Gemeinde Eberstedt (Kreis Weimarer Land) für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO erlässt die Gemeinde Eberstedt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

335.950,00

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

272.450,00 ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

350 v.H.

b) für die Grundstücke (B)

405 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 55.950,00 festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.

Eberstedt, den 26.04.2023

Hans-Otto Sulze —  Siegel

Bürgermeister