Der Wahlausschuss der Stadt Bad Sulza hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters am 26. Mai 2024 in der Stadt Bad Sulza als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden. Ihre Reihenfolge wurde nach Maßgabe des § 18 Abs. 2 ThürKWG festgelegt.
Wahlvorschlag 1:
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
| Nachname, Vorname | Hauptwohnung |
| Tille, Maik | 99518 Bad Sulza |
Wahlvorschlag 2:
Einzelbewerber - Schütze
| Nachname, Vorname | Anschrift |
| Schütze, Dirk | 99518 Bad Sulza |
Wahlvorschlag 3:
Einzelbewerber - Schultz
| Nachname, Vorname | Anschrift |
| Schultz, Hellmar | 99518 Bad Sulza |
Die Bewerber haben schriftlich erklärt:
„Zu der Frage, ob ich wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet habe, gebe ich folgende Erklärung ab: Nein.
Ich bin mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden. Mir fehlt die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht.“
Da mehrere Wahlvorschläge vorliegen, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Der Wähler hat zur Wahl des Bürgermeisters eine Stimme.
Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnet, dem er seine Stimme geben will.
Bad Sulza, den 24. April 2024
gez. Simone Polster
Wahlleiter
| Bereitstellungstag: | 24.04.2024 |