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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 5/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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BEKANNTMACHUNG

der zugelassenen Wahlvorschläge zur Gemeinderatsmitgliederwahl

der Gemeinde Niedertrebra am 26. Mai 2024

1.

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder am 26. Mai 2024 im Wahlkreis der Gemeinde Niedertrebra als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

2.

3.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, das sind 8 Stimmen.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann Bewerber streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er diese mit Namen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Niedertrebra, 24. April 2024

gez. Anja Mellinger

Wahlleiterin