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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 5/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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BEKANNTMACHUNG

der zugelassenen Wahlvorschläge

zur Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters am 26. Mai 2024 in der Ortschaft Auerstedt der Landgemeinde Stadt Bad Sulza

Der Wahlausschuss der Stadt Bad Sulza hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters am 26. Mai 2024 in der Ortschaft Auerstedt der Landgemeinde Stadt Bad Sulza als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

Wahlvorschlag:

Einzelbewerber - Kirsche

Der Bewerber hat schriftlich erklärt:

„Zu der Frage, ob ich wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet habe, gebe ich folgende Erklärung ab: Nein.

Ich bin mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden. Mir fehlt die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht.“

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt.

Der Wähler hat zur Wahl des Ortschaftsbürgermeisters eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird.

Der Wähler kann seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Bad Sulza, 24. April 2024

gez. Simone Polster

Wahlleiterin