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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 5/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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GEBÜHRENORDNUNG

Auszug aus der Satzung über die Benutzung des Freibades der Stadt Bad Sulza - Badeordnung - vom 31. Juli 2003

...

§ 4 Eintrittskarten

(1) Der Zutritt zum Freibad ist grundsätzlich nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet.

(2) Der Badegast erhält gegen Zahlung der in der Gebührenordnung festgelegten Benutzungsgebühr eine Eintrittskarte. Einzelkarten gelten jeweils nur für das einmalige Betreten des Freibadgeländes. Sie verlieren beim Verlassen des Freibades ihre Gültigkeit. Über die Höhe der Benutzungsgebühren entscheidet der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Bad Sulza.

Benutzungsgebühren

gültig ab 01.05.2024

EINZELKARTEN

Die Einzelkarten sind gültig für den einmaligen Besuch des Freibades!

1.

Erwachsene — 4,00 €

2.

Ermäßigte — 2,00 €

-

Kinder

ab einer Körpergröße von 1,00 m bis unter 16 Jahren

3.

Familienkarte  — 10,00 €

-

für 2 Erwachsene und 2 Kinder oder

-

gegen Vorlage der Mehrkindfamilienkarte Thüringen

4.

Inhaber einer Kurkarte — 3,50 €

-

gegen Vorlage der gültigen Kurkarte

SAISONKARTEN

Die Saisonkarten sind nicht auf andere Personen übertragbar!

1.

Erwachsene — 100,00 €

2.

Ermäßigte  — 40,00 €

-

Kinder

ab einer Körpergröße von 1,00 mbis unter 16 Jahren

Benutzungsentgelt Minigolf

Pro Person und Spielrunde — 2,00 €