Auszug aus der Satzung über die Benutzung des Freibades der Stadt Bad Sulza - Badeordnung - vom 31. Juli 2003
...
§ 4 Eintrittskarten
(1) Der Zutritt zum Freibad ist grundsätzlich nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet.
(2) Der Badegast erhält gegen Zahlung der in der Gebührenordnung festgelegten Benutzungsgebühr eine Eintrittskarte. Einzelkarten gelten jeweils nur für das einmalige Betreten des Freibadgeländes. Sie verlieren beim Verlassen des Freibades ihre Gültigkeit. Über die Höhe der Benutzungsgebühren entscheidet der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Bad Sulza.
gültig ab 01.05.2024
| EINZELKARTEN | ||
| Die Einzelkarten sind gültig für den einmaligen Besuch des Freibades! | ||
| Erwachsene — 4,00 € | |||
| 2. | Ermäßigte — 2,00 € | ||
| - | Kinder | |
|
| ab einer Körpergröße von 1,00 m bis unter 16 Jahren | |
| 3. | Familienkarte — 10,00 € | ||
| - | für 2 Erwachsene und 2 Kinder oder | |
| - | gegen Vorlage der Mehrkindfamilienkarte Thüringen | |
| 4. | Inhaber einer Kurkarte — 3,50 € | ||
| - | gegen Vorlage der gültigen Kurkarte | |
| SAISONKARTEN | ||
| Die Saisonkarten sind nicht auf andere Personen übertragbar! | ||
| 1. | Erwachsene — 100,00 € | ||
| 2. | Ermäßigte — 40,00 € | ||
| - | Kinder | |
|
| ab einer Körpergröße von 1,00 mbis unter 16 Jahren | |
| Benutzungsentgelt Minigolf | ||
| Pro Person und Spielrunde — 2,00 € | ||