Bei der Stadtverwaltung Bad Sulza als Verwaltungsbehörde der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza (ca. 10.000 Einwohner) ist eine Stelle als
zum nächstmöglichen Zeitpunkt (01.08.2024) im Rahmen der Nachbesetzung neu zu besetzen.
Die Stelle ist dem Sachgebiet Bauamt (Amt II) zugeordnet.
Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:
| - | Bearbeitung von Bauanträge / Bauvoranfragen: Stellungnahme der Gemeinde, Genehmigungsfreistellung, |
| - | Bautätigkeitsstatistik, |
| - | Prüfung und Bestätigung von nicht genehmigungspflichtigen Bauanträgen, |
| - | Erteilung von Sondernutzungs- und Aufgrabegenehmigungen nebst Erstellung von Kostenbescheiden, |
| - | Fördermittelrecherche, -beantragung und -abrechnung, |
| - | Begleitung von Planerauswahlverfahren, |
| - | Begleitung von kommunalen Baumaßnahmen, |
| - | Vorbereitung und Begleitung von Ausschreibungen und Vergaben, |
| - | Gebäudemanagement, |
| - | Übernahme sachgebietstypischer Aufgaben. |
Was erwartet wird:
| - | eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellte/n, eine vergleichbare Ausbildung (FL I) oder mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Kommunalverwaltung oder die Bereitschaft zum nächstmöglichen Termin an einem Lehrgang zum FL I teilzunehmen, |
| - | Kommunikationsvermögen sowie ein sicheres Auftreten und freundlicher Umgang, |
| - | Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Eigeninitiative, |
| - | eine flexible Persönlichkeit, die über Kenntnisse in den benannten Tätigkeitsfeldern verfügt, |
| - | Entscheidungsfreude, wirtschaftliches Denken sowie die Fähigkeit zur eigenständigen Bearbeitung der benannten Aufgabengebiete, |
| - | Kenntnisse im Umgang mit Geografischen Informationssystemen - GIS, |
| - | sicherer Umgang mit den MS-Office-Programmen. |
Was geboten wird:
| - | eine unbefristete, interessante, vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem aufgeschlossenen und engagierten Team, |
| - | eine Vollzeitstelle (Teilzeit möglich), |
| - | vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, |
| - | 30 Tage Urlaub, |
| - | eine leistungsgerechte Vergütung nach dem geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). |
Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt.
Die aussagekräftige, schriftliche Bewerbung (mit Nachweisen der Abschlüsse, Beurteilungen, Qualifikationen, etc.) richten Sie bitte bis zum 3. Juni 2024 an den Bürgermeister der Stadt Bad Sulza, Markt 1, 99518 Bad Sulza oder per Mail an: hauptamt@bad-sulza.de.
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur dann, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten erfolgt die Vernichtung der Bewerbungsunterlagen gemäß den Datenschutzrichtlinien; spätestens drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Bad Sulza, 22. April 2024
Dirk Schütze
Bürgermeister
Bitte beachten Sie:
Es wird keine Eingangsbestätigung versandt.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadtverwaltung Bad Sulza die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß DSGVO erheben, verarbeiten und nutzen darf.
Information über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die Stadtverwaltung Bad Sulza im Rahmen des Verfahrens zur Stellenbesetzung
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), b) DS-GVO, Art. 88 DS-GVO i. V. m. § 27 ThürDSG. Des Weiteren finden Sie Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz in den nachfolgenden spezialgesetzlichen Regelungen/Verordnungen/Vereinbarungen: §§ 79 bis 87 Thüringer Beamtengesetz, Art. 33 Grundgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Thüringer Gleichstellungsgesetz
Zweck der Datenverarbeitung
Mit Ihrer Bewerbung werden durch uns folgende personenbezogenen Daten erfasst:
Aus Ihren Bewerbungsunterlagen erfassen wir das Bewerbungsschreiben, den Lebenslauf, die Zeugnisse, Zertifikate, ggf. den Nachweis über eine Schwerbehinderung etc.
Ihre Daten werden ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb der Stadtverwaltung Bad Sulza verwendet.
Abweichend davon ist eine Verwendung der Bewerbungsunterlagen für andere Zwecke als die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle nur möglich, wenn Sie uns hierfür ausdrücklich Ihre Einwilligung erteilen. Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, benötigen wir eine schriftliche Einwilligungserklärung.
Datenempfänger
Zur Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens kann es erforderlich sein, dass Ihre personenbezogenen Daten durch die hierzu befugten Personen an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen innerbetrieblichen Stellen weitergeleitet werden.
Gegebenenfalls sind Ihre Daten von uns im Fall einer Konkurrentenklage offenzulegen.
Speicherdauer
Nach Ablauf von zwei Monaten [DK1] nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden Ihre persönlichen Daten grundsätzlich automatisch gelöscht[DK2], es sei denn, dass gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen bzw. die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist. Abweichend davon ist eine längere Speicherung nur möglich, wenn Sie hierfür ausdrücklich Ihre Einwilligung erteilt haben. Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, benötigen wir eine schriftliche Einwilligungserklärung.
Datensicherheit
Um die von Ihnen erhobenen Daten vor Manipulationen und unberechtigten Zugriffen zu schützen, haben wir diverse technische (wie Datenverschlüsselung, Programmschutz) und organisatorische Maßnahmen (wie Regelungen zur Zugangs-, Zugriffs- und Zutrittsberechtigung) getroffen.
Betroffenenrechte
Einige Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann grundsätzlich nicht mehr (Art. 21 DS-GVO).
Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln (Art. 20 DS-GVO).
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beruht auf einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) DS-GVO). Daher haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Den Widerruf erteilter Einwilligungen können Sie in Textform per E-Mail an hauptamt@bad-sulza.de oder schriftlich an Stadtverwaltung Bad Sulza, Amt I, Markt 1, 99518 Bad Sulza richten.
Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Dies ist in Thüringen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de).
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