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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 5/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Verwaltungsbereich erfüllende Gemeinde

gemäß § 31 Abs.1 Satz 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV)

Die Stadt Bad Sulza als Eigentümerin verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung folgende Flächen:

Gemarkung:

Bergsulza

Flur/Flurstück:

Flur 1, je eine noch nicht vermessene Teilfläche

der Flurstücke 78 und 74

Lage:

Zum Herlitzenberg

Nutzungsart:

Grünanlage

Größe:

Teilfläche des Flurstücks 78 = ca. 59 m²

Teilfläche des Flurstücks 74 = ca. 25 m²

Kaufpreis:

35,00 €/m² (aktueller Bodenrichtwert)

Der Käufer übernimmt zusätzlich alle Kosten des Verkaufes (Vermessung, Notar, Grundbuch usw.)

Interessenten wenden sich bitte schriftlich bis zum 13.06.2025 an die Stadtverwaltung Bad Sulza, Abt. Liegenschaften Frau Pilz, Markt 1, 99518 Bad Sulza oder per Mail: liegenschaften@bad-sulza.de

Die Entscheidung über den Verkauf trifft die Stadtverwaltung Bad Sulza. Ein Recht auf Vertragsabschluss besteht nicht.

gez. Schütze

Bürgermeister