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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 5/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Landgemeinde Stadt Bad Sulza

Haushaltssatzung

der Landgemeinde - Stadt Bad Sulza -

(Kreis Weimarer Land)

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Bad Sulza folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

19.119.940 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.835.480 €

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 218.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Bad Sulza, den 30.04.2025

Dirk Schütze

Bürgermeister —  (Siegel)

nachrichtlich: Auf die Hebesatzsatzung der Stadt Bad Sulza vom 6. Dezember 2024, Beschlussnummer 39/24 wird verwiesen.

Rechtssetzungsverfahren nach § 21 ThürKO

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Stadtratsbeschlussnummer: 87 - 7/2025

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Posteingang der Eingangsbestätigung der

Rechtsaufsichtsbehörde: 25.04.2025

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Vorfristige Bekanntmachung genehmigt: ja

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Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt

Ausgabetag:

16.05.2025

Jahrgang:

33

Nummer:

5