Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO erlässt die Gemeinde Eberstedt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 384.220,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 145.520,00 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 64.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.
Eberstedt, den 02.05.2025
Hans-Otto Sulze
Bürgermeister — Siegel
nachrichtlich: Auf die Hebesatzsatzung der Gemeinde Eberstedt vom 27. November 2024, Beschlussnummer 20-V/2024 wird verwiesen.
Rechtssetzungsverfahren nach § 21 ThürKO
| o | Gemeinderatsbeschlussnummer: 30 - VII/2025 | |
| o | Posteingang der Eingangsbestätigung der | |
| Rechtsaufsichtsbehörde: 25.04.2025 | |
| o | Vorfristige Bekanntmachung genehmigt: ja | |
| o | Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt | |
| Ausgabetag: | 16.05.2025 |
| Jahrgang: | 33 |
| Nummer: | 5 |