Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Bad Sulza hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 mit Beschluss-Nr. 52-14/2026 folgende Festlegungen zur Unterstützung von Vereinen, Schulklassen und Privatpersonen beim Besuch der Partnerstädte von der Landgemeinde Stadt Bad Sulza getroffen:
Vorbemerkung:
Die Landgemeinde Stadt Bad Sulza pflegt seit 2001 eine Städtepartnerschaft mit Duszniki Zdroj (Polen).
Mit Unterzeichnung des Partnerschaftsvertrages im Jahr 2024 wurde die seit 1991 bestehende Städtefreundschaft zwischen dem hessischen Bad Camberg und der Landgemeinde Stadt Bad Sulza zu einer Städtepartnerschaft erklärt.
Die Ortschaft Auerstedt hat seit dem 19.10.2006 eine bestehende und gelebte Freundschaftsverbindung mit der französischen Stadt Savigny-sur-Orge inne.
Durch offizielle Delegationsbesuche, fachliche Austausche auf politischer und auf Verwaltungsebene, durch kulturelle, wirtschaftliche und sportliche Begegnungen und gemeinsame Veranstaltungen mit den Partnerstädten will auch die Landgemeinde Stadt Bad Sulza
- ein interkulturelles Verständnis und Toleranz zwischen verschiedenen Regionen und Ländern fördern,
- Freundschaften pflegen,
- eine Kultur des friedlichen Miteinanders fördern,
- einen (grenzüberschreitenden) Dialog und gegenseitiges Vertrauen unterstützen,
- einen Erfahrungsaustausch und Kooperationen ermöglichen,
- den europäischen Gedanken stärken.
Hierfür bietet die Stadt Bad Sulza dem Antragsteller die Möglichkeit, eine Unterstützung zu erhalten.
Antragsteller können sein:
- Vereine
- Vereinen ähnliche Organisationen wie Initiativen etc.
- ehrenamtlich Engagierte
- Personengruppen (mindestens 3 Personen)
- Jugendgruppen wie auch einzelne Jugendliche (mindestens 3 Personen)
- Schulen
Welche Kriterien sind zu erfüllen:
Das Vorhaben muss der Pflege und Intensivierung der Beziehungen zu den Städtepartnern dienen.
Unterstützt werden vor allem:
- Erstkontakte und Jubiläen mit Vereinen
- Vorhaben, die sich den Themen Jugend/Bildung/Nachwuchsarbeit widmen (z.B. Begegnungen von Kinder- und Jugendgruppen)
- Kultur- und Sportveranstaltungen, Ausstellungen
- Seminare, Workshops, Konferenzen, Symposien
- Herstellung von Informationsmaterial und Publikationen
Was wird unterstützt:
- Reisekosten für die Fahrt in die Partnerstädte
- Übersetzungskosten
- Aufenthaltskosten und Verpflegung
- Aufenthalts- und Verpflegungskosten von Gästen aus Partnerstädten
- Programmgestaltung
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Touristische Fahrten oder Veranstaltungen
- Kommerzielle Veranstaltungen
Beantragungsverfahren:
Der schriftliche Antrag auf einen Zuschuss ist rechtzeitig, jedoch spätestens 6 Wochen vor dem Besuch, bei der Stadtverwaltung Bad Sulza einzureichen.
Dem Antrag beizufügen sind:
- eine Projektbeschreibung
- ein Programmablauf
- Kosten- und Finanzierungsplan
- (vorläufige) Teilnehmerliste
Höhe der Unterstützung/Zuschuss:
- Für Besuche in die Partnerstädte kann ein Zuschuss in Höhe von 50 Euro pro teilnehmende Person, höchstens jedoch 500 Euro je Fahrt gewährt werden.
- Bei Schüleraustauschfahrten in die Partnerstädte können Fahrtkostenzuschüsse in Höhe von 50 Euro pro teilnehmende Person gewährt werden.
- Pro Gast und pro Tag kann (für max. 3 Tage) ein Zuschuss für Verpflegungskosten in Höhe von 20,00 € an den einladenden Verein oder die Organisation, welche in der Landgemeinde Stadt Bad Sulza den Vereinssitz innehat, gezahlt werden.
- Bei Schulbegegnungen in der Landgemeinde Stadt Bad Sulza beteiligt sich die Stadt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten an den entstehenden Kosten für einen Ausflug.
- Pro Jahr können nur so viele Besuche aus den bzw. zu den Partnerstädten bezuschusst werden, bis die ausgewiesenen Haushaltsmittel aufgebraucht sind.
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zuschüsse werden nur im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel und für solche Projekte bewilligt, die im öffentlichen Interesse liegen.
- Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Projekte bewilligt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sind.
- Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
- Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung.
- Es wird keine nachträgliche Defizitbezuschussung vorgenommen.
- Die Zuwendung wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt. Eine Teilnehmerliste muss jedoch im Nachgang eingereicht werden. Bei Nichtteilnahme wird der gewährte Zuschuss zurückgefordert.
- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendungen wird durch diese Festlegungen nicht begründet. Bereits gewährte Förderung leitet keinen Anspruch auf künftige Förderung ab.
- Über die Begegnung ist ein Bericht in der lokalen Presse und/oder eigenen Portalen (Homepage, Amtsblatt, Social Media etc.) zu veröffentlichen.
- Die Koordination zum Besuch der Partnerstädte bzw. Besuche in der Landgemeinde Stadt Bad Sulza obliegt der Kurgesellschaft Heilbad Bad Sulza mbH.