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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 5/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Landgemeinde Stadt Bad Sulza

Haushaltssatzung

der Landgemeinde Stadt Bad Sulza

(Kreis Weimarer Land)

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Bad Sulza folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026

wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

19.620.450 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.996.350

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.270.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Es gilt der vom Stadtrat beschlossene Stellenplan.

Die Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG beträgt 2.118.100 €.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Bad Sulza, den 23.04.2026 (Siegel)

Dirk Schütze

Bürgermeister

nachrichtlich:

Auf die Hebesatzsatzung der Stadt Bad Sulza vom 09.01.2026, Beschlussnummer 129-11/2025 wird verwiesen.

Rechtssetzungsverfahren nach § 21 ThürKO

o

Stadtratsbeschlussnummer:

149-13/2026

o

Posteingang der Eingangsbestätigung der

Rechtsaufsichtsbehörde:

22.04.2026

o

Vorfristige Bekanntmachung genehmigt:

ja

o

Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt

Ausgabetag:

15.05.2026

Jahrgang:

34

Nummer:

5