Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Bad Sulza folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026
wird hiermit festgesetzt;
er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 19.620.450 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.996.350 € |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.270.000,00 € festgesetzt.
Es gilt der vom Stadtrat beschlossene Stellenplan.
Die Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG beträgt 2.118.100 €.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Bad Sulza, den 23.04.2026 (Siegel)
Dirk Schütze
Bürgermeister
nachrichtlich:
Auf die Hebesatzsatzung der Stadt Bad Sulza vom 09.01.2026, Beschlussnummer 129-11/2025 wird verwiesen.
Rechtssetzungsverfahren nach § 21 ThürKO
| o | Stadtratsbeschlussnummer: | 149-13/2026 |
| o | Posteingang der Eingangsbestätigung der | |
| Rechtsaufsichtsbehörde: | 22.04.2026 |
| o | Vorfristige Bekanntmachung genehmigt: | ja |
| o | Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt | |
| Ausgabetag: | 15.05.2026 |
| Jahrgang: | 34 |
| Nummer: | 5 |