Beschlussnummer 01/2026
Beschluss über den Bauantrag von Sven Eisenhut bezüglich der Aufstockung des bestehenden Vorbaus im Hof zur Errichtung eines Badezimmers
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra beschließt über den vorliegenden Bauantrag.
Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen.
Beschlussnummer 02/2026
Beschluss über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.10.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra beschließt auf Grund des § 42 Absatz 2 der ThürKO die Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 29.10.2025 ohne Veränderung.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Beschlussnummer 04/2026
Beschluss über die 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Niedertrebra für das Haushaltsjahr 2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra beschließt aufgrund des § 60 der ThürKO die 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Niedertrebra gemäß den beigefügten Anlagen ohne Veränderung. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Beschlussnummer 05/2026
Beschluss für Finanzplan der Gemeinde Niedertrebra für das Jahr 2026 und Folgejahre
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra beschließt aufgrund des § 62 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)in Verbindung mit § 24cder Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) den Finanzplan für die Gemeinde Niedertrebra entsprechend den beigefügten Anlagen.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Beschlussnummer 06/2026
Beschluss über den Kauf mehrerer Türen
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra beschließt den Kauf der Türen entsprechend des vorliegenden Angebotes der Firma Integral vom 12.03.2026 über insgesamt
33.410,83 EUR.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Beschlussnummer 07/2026
Beschluss über die Vergabe der Sanierungsleistungen am Dorfgemeinschaftshaus
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra beschließt den Auftrag an die Firma Thomas Klinik gemäß dem vorliegenden Angebot vom 13.03.2026 über 19.930,55 EUR zu vergeben.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Beschlussnummer 08/2026
Beschluss über die Vergabe von Pflasterarbeiten am Dorfgemeinschaftshaus
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra beschließt den Auftrag an die Firma Steffen Genennichen gemäß dem vorliegenden Angebot vom 05.03.2026 über 17.646,33 EUR.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Beschlussnummer 09/2026
Beschluss über den kauf einer Mähraupe
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra beschließt den Kauf des Mähroboters gemäß dem vorliegenden Angebot vom 12.02.2026 über 28.045,92 EUR.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Beschlussnummer 10/2026
Beschluss über die Vergabe von Sanierungsleistungen an den Fassaden der Neubaublöcke Am Goldberg
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra beschließt den Auftrag an die Malerfirma Peter Darnstedt GmbH gemäß dem vorliegenden Angebot vom 11.03.2026 über insgesamt 67.583,86 EUR zu vergeben.
Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen.
Beschlussnummer 11/2026
Beschluss über die Übertragung freiwilligen Aufgabe er Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/ Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Gemeinde Niedertrebra auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET)
Sachlage:
Eine leistungsfähige und zukunftssichere digitale Infrastruktur ist ein wesentlicher Standortfaktor für alle Thüringer Kommunen. Sie ist Voraussetzung für die Teilhabe an der Digitalisierung fast aller Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens. Insbesondere erfordert die digitale Innovation in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen, Wirtschaft und Verwaltung einen leistungsfähigen Zugang zu den globalen Datennetzen. Eine besondere Herausforderung - technisch und wirtschaftlich - stellt dabei der Ausbau der digitalen Infrastruktur für Kommunen abseits der großen Ballungsräume dar. Große Entfernungen führen bei derzeit im Einsatz befindlichen Kupferkabeln zu Leistungsverlust. Eine Lösung dieses technischen Problems bieten Glasfasernetze bis zum Haus. Allerdings macht die geringe Einwohnerzahl in den Ortschaften in Kombination mit der Entfernung den Bau und Betrieb von Glasfasernetzen oftmals unwirtschaftlich. Die fehlende Wirtschaftlichkeit bildet eine hohe Hürde für den Breitbandausbau, sowohl für Kommunen als auch für Telekommunikations-Unternehmen. Privatwirtschaftlich tätigen TelekommunikationsUnternehmen fehlt der Investitionsanreiz. Kommunen sind angesichts der notwendigen, erheblichen Investitionssummen und der Komplexität der Bauvorhaben mit dieser „freiwilligen Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge“ oft überfordert. Bund und Land haben das Problem erkannt und ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, welches nunmehr - nach mehreren Zwischenschritten - endlich den flächendeckenden Ausbau auch wirtschaftlich unattraktiver Regionen mit Glasfaser bis ins Haus ermöglichen soll. Um Förderprogramm zur Schaffung einer flächendeckenden Glasfaser-Infrastruktur in Thüringen optimal nutzen zu können, wurde unter dem Dach des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen (KET) die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) als Zweckgesellschaft gegründet. Ihr Ziel ist die Umsetzung einer gleichmäßigen und an gesamtgesellschaftlichen Interessen (Daseinsvorsorge) orientierten Vorgehensweise hinsichtlich der Netzausbaustrategie in Thüringen. Diese Zweckgesellschaft, die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG), plant, koordiniert und vollzieht die Breitbandversorgung / den Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien in Thüringen unter Nutzung möglicher öffentlicher Fördermittel. Damit die TGG zur Erfüllung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge Breitbandversorgung / Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien genutzt werden kann, muss zunächst diese für den Geltungsbereich der Kommune auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) übertragen werden. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023, der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen sowie zukünftiger Richtlinien des Bundes sowie des Freistaats Thüringen, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Gemeinde Niedertrebra übersteigt. Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeisterermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen. Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Jörg Geyer
Bürgermeister