Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO erlässt die Gemeinde Niedertrebra folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.438.650,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 688.800,00 € |
ab.
Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 300 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 350 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 239.750,00 € festgesetzt.
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.
Die Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG beträgt 200.398 €.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Niedertrebra, den 04.05.2026 Siegel
Jörg Geyer
Bürgermeister
Rechtssetzungsverfahren nach § 21 ThürKO
| o | Stadtratsbeschlussnummer: | 13/2026 |
| o | Posteingang der Eingangsbestätigung der | |
| Rechtsaufsichtsbehörde: | 30.04.2026 |
| o | Vorfristige Bekanntmachung genehmigt: | ja |
| o | Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt | |
| Ausgabetag: | 15.05.2026 |
| Jahrgang: | 34 |
| Nummer: | 5 |