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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 5/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Niedertrebra

Haushaltssatzung 

der Gemeinde Niedertrebra

(Kreis Weimarer Land)

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO erlässt die Gemeinde Niedertrebra folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.438.650,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

688.800,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 239.750,00 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

Die Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG beträgt 200.398 €.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Niedertrebra, den 04.05.2026 Siegel

Jörg Geyer

Bürgermeister 

Rechtssetzungsverfahren nach § 21 ThürKO

o

Stadtratsbeschlussnummer:

13/2026

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Posteingang der Eingangsbestätigung der

Rechtsaufsichtsbehörde:

30.04.2026

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Vorfristige Bekanntmachung genehmigt:

ja

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Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt

Ausgabetag:

15.05.2026

Jahrgang:

34

Nummer:

5