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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 6/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Gemeinde Niedertrebra

Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO wird die

Haushaltssatzung der Gemeinde Niedertrebra (Kreis Weimarer Land) für das Haushaltsjahr 2024

bekannt gemacht.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

Mit Beschluss vom 06.03.2024, Beschluss-Nr. 7/2024, hat der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra die Haushaltssatzung der Gemeinde Niedertrebra - (Kreis Weimarer Land) für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 23.04.2024 bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt.

Gemäß § 57 Absatz (3) Satz 3 der ThürKO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 27.05.2024 bis zum 10.06.2024 in der Stadtkasse der Stadtverwaltung Bad Sulza, Markt 1, Raum 05, öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 in der Kämmerei der Stadt Bad Sulza zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.

Jörg Geyer

Bürgermeister