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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 6/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Gemeinde Niedertrebra

HAUSHALTSSATZUNG

der Gemeinde Niedertrebra (Kreis Weimarer Land) für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO erlässt die Gemeinde Niedertrebra folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.308.150,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

170.850,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 218.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Niedertrebra, den 03.05.2024

Jörg Geyer

Bürgermeister  —  Siegel