Gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen in seiner Sitzung am 9. April 2025 die Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2020 - 2023 festgestellt und dem Bürgermeister und seinem Beigeordneten die Entlastung für die geprüften Jahre erteilt.
Die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen, die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnungen und die Entlastung des Bürgermeisters/Beigeordneten liegen gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO in der Zeit vom 20. Juni 2025 bis 11. Juli 2025 zur Einsicht in der Stadtverwaltung Bad Sulza, Abteilung Kämmerei, Markt 1, 99518 Bad Sulza zu folgenden Zeiten aus:
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Samstag, Sonntag sowie zu Feiertagen - geschlossen
| M. Hinsch | S. Polster |
| Bürgermeister | Amtsleiterin Amt I |