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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 6/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Verwaltungsbereich erfüllende Gemeinde

Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Ausweispflicht besteht. Das heißt, dass Jugendliche einen Personalausweis mit Vollendung ihres 16. Lebensjahres beantragen müssen, wenn sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

Wir bitten die Bearbeitungszeit bei Personalausweisen von ca. 3 Wochen und bei Reisepässen von bis zu 10 Wochen zu berücksichtigen. Die Beantragung von Dokumenten muss persönlich erfolgen. Benötigt werden ein aktuelles digitales Passbild und die Geburts- oder Eheurkunde (im Original nur zur Einsichtnahme vorlegen - falls bei uns noch nicht registriert).

Digitale Lichtbilder können in unserem Einwohnermeldeamt Bad Sulza und im Bürgerbüro Wormstedt erstellt werden.

Brillenträger und Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern bis 6 Jahre sollten das Aufsuchen eines Fotographen in Erwägung ziehen, um eine optimale Biometrie des Lichtbildes gewährleisten zu können.

Unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ sind zertifizierte Fotographen in Ihrer Nähe ersichtlich.

Bei der Beantragung von Reisepässen für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Dies gilt auch bei der Beantragung von Personalausweisen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.

Das Meldeamt erteilt keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer Staaten. Hierüber haben sich die Reisenden vor der Beantragung der hoheitlichen Dokumente beim Auswärtigen Amt oder bei den Behörden des Reiselandes zu erkundigen!

Bei der Beantragung der Dokumente sind die Fingerabdrücke ab dem vollendeten 6. Lebensjahr zu leisten.

Folgende Gebühren sind zu entrichten:

Für die Ausstellung

-

eines Personalausweises an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben

(Gültigkeit 10 Jahre)

= 37,00 €

-

eines Personalausweises an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

(Gültigkeit 6 Jahre)

= 22,80 €

-

eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben

(Gültigkeit 10 Jahre)

= 70,00 €

-

diesen Reisepass als „Expresspass“

(Lieferung innerhalb von 4 Arbeitstagen)

= 102,00 €

-

eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

(Gültigkeit 6 Jahre)

= 37,50 €

-

diesen Reisepass als „Expresspass“

(Lieferung innerhalb von 4 Arbeitstagen)

= 69,50 €

Kosten für Dokumente, die das Einwohnermeldeamt selbst ausstellt:

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vorläufigen Reisepass - nur in

Ausnahmefällen

(maximale Gültigkeit 1 Jahr)

= 26,00 €

-

vorläufiger Personalausweis

(max. Gültigkeit 3 Monate)

= 10,00 €

Hier kann eine kurzfristige Ausstellung erfolgen.

Nutzen Sie gern unsere Terminvergabe um Wartezeiten zu vermeiden. Termine können Sie online über unseren Terminkalender unter www.bad-sulza.de oder telefonisch unter 036461 24133/ -34 vereinbaren.

Ihr Einwohnermeldeamt