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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 6/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Landgemeinde Stadt Bad Sulza

Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Niederschrift dieser Stadtratssitzung durch den Stadtrat.

Beschluss Nr. 091-8/2025

Beratungsgegenstand:

Genehmigung der Niederschrift der 7. Sitzung des Stadtrates vom 02.04.2025, öffentlicher Teil

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 42 Abs. 2 der ThürKO die Genehmigung der Niederschrift der 7. Sitzung des Stadtrates vom 02.04.2025 - öffentlicher Teil:

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mit nachfolgenden Änderungen/Ergänzungen:

TOP 6 - Informationen des Bürgermeisters Herrn Dirk Schütze

2. Satz wird wie folgt geändert:

Herr Schütze informiert, dass er aus zeitlichen Gründen das Ehrenamt der Feuerwehr ab 31.03.2025 niedergelegt hat.

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. 092-8/2025

Beratungsgegenstand:

Vergabe von Bauleistungen: Gemeinschaftsbaumaßnahme Straßenbau, Entwässerung, Trinkwasserleitung Badergasse in Bad Sulza - Bauteil 1 und anteilig Bauteil 0

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlages der Helk, Schulz & Dr. Prabel Ingenieurgesellschaft aus Mellingen, die Vergabe zur o.g. Baumaßnahme an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot:

ITS Naumburg GmbH

Overwegstraße 36

06618 Naumburg

geprüfte Angebotssumme (brutto):

171.349,88 €

zu vergeben.

Anlage:

Vergabevorschlag der Helk, Schulz & Dr. Prabel Ingenieurgesellschaft aus Mellingen

Abstimmung: Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss Nr. 093-8/2025

Beratungsgegenstand:

Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bauvoranfrage gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG der Fa. Viega GmbH & Co. KG für 3 Windenergieanlage in der Gemarkung Bergsulza

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt auf der Grundlage der Unterlagen der Firma Viega GmbH & Co. KG zum Antrag auf Vorbescheid gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG für 3 Windenergieanlagen in der Gemarkung Bergsulza das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Der Ortschaftsrat Bad Sulza wurde informiert.

Folgende Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

Anlage 1: Antrag mit Lageplan

Abstimmung: Der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.