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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 6/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Verwaltungsbereich erfüllende Gemeinde

Erinnerung für Steuerzahler der Gemeinden der erfüllenden Gemeinde und der Stadt Bad Sulza mit ihren Ortschaften

Am 1. Juli 2025 ist die Grundsteuer B (Jahreszahler) sowie die Hundesteuer und Friedhofsgebühren für das Jahr 2025 fällig.

Bitte überweisen Sie die Steuern, unter Angabe des Kassenzeichens, auf das Konto Ihrer zuständigen Gemeinde.

Die Internationalen Konto-Nummern der Gemeinden

IBAN

BIC

Stadt Bad Sulza

DE14 8205 1000 0535 0003 75

HELADEF1WEM

Eberstedt

DE52 8205 1000 0535 0007 58

HELADEF1WEM

Großheringen

DE74 8205 1000 0535 0017 20

HELADEF1WEM

Niedertrebra

DE17 8205 1000 0545 0001 30

HELADEF1WEM

Obertrebra

DE43 8205 1000 0501 0064 94

HELADEF1WEM

Schmiedehausen

DE27 8205 1000 0535 0034 39

HELADEF1WEM

Der nächste Steuertermin ist der 15. August 2025 für die Grundsteuern (Quartalszahler)

D. Eckart

Kämmerei