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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 6/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Landgemeinde Stadt Bad Sulza

zur „Haushaltssatzung der Stadt Bad Sulza (Kreis Weimarer Land) für das Haushaltsjahr 2025“

In der o.g. Satzung ist ein Schreibfehler im § 4 unterlaufen, der wie folgt gemäß § 42 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) berichtigt wird:

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 218.000,00 € festgesetzt.

wird berichtigt in:

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.186.500,00 € festgesetzt.