Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Bad Sulza folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 19.119.940 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.835.480 € |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.186.500,00 € festgesetzt.
§ 5
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Bad Sulza, den 30.04.2025
Dirk Schütze
Bürgermeister — (Siegel)
nachrichtlich: Auf die Hebesatzsatzung der Stadt Bad Sulza vom 6. Dezember 2024, Beschlussnummer 39/24 wird verwiesen.
Rechtssetzungsverfahren nach § 21 ThürKO
| o | Stadtratsbeschlussnummer: 87 - 7/2025 | |
| o | Posteingang der Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde: 25.04.2025 | |
| o | Vorfristige Bekanntmachung genehmigt: ja | |
| o | Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt | |
| Ausgabetag: | 20.06.2025 |
| Jahrgang: | 33 |
| Nummer: | 6 |