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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 6/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Gemeinde Obertrebra

Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO wird die

Haushaltssatzung der Gemeinde Obertrebra (Kreis Weimarer Land) für das Haushaltsjahr 2025

bekannt gemacht.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

Mit Beschluss vom 16.04.2025, Beschluss-Nr. 139/XXXII/2025, hat der Gemeinderat der Gemeinde Obertrebra die Haushaltssatzung der Gemeinde Obertrebra - (Kreis Weimarer Land) für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 07.05.2025 bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt.

Gemäß § 57 Absatz (3) Satz 3 der ThürKO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 23.06.2025 bis zum 07.07.2025 in der Stadtkasse der Stadtverwaltung Bad Sulza, Markt 1, Raum 05, öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 in der Kämmerei der Stadt Bad Sulza zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.

Dieter Feldrappe

Bürgermeister