Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO erlässt die Gemeinde Obertrebra folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 358.600,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 75.450,00 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 59.700,00 € festgesetzt.
§ 5
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Obertrebra, den 08.05.2025
Dieter Feldrappe — Siegel
Bürgermeister
nachrichtlich: Auf die Hebesatzsatzung der Gemeinde Obertrebra vom 20. November 2024, Beschlussnummer 130-XXX/2024 wird verwiesen.
Rechtssetzungsverfahren nach § 21 ThürKO
| o | Gemeinderatsbeschlussnummer: 139/XXXII/2025 | |
| o | Posteingang der Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde: 06.05.2025 | |
| o | Vorfristige Bekanntmachung genehmigt: ja | |
| o | Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt | |
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| Ausgabetag: | 20.06.2025 |
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| Jahrgang: | 33 |
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| Nummer: | 6 |