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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 6/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Gemeinde Obertrebra

HAUSHALTSSATZUNG

der Gemeinde Obertrebra (Kreis Weimarer Land) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO erlässt die Gemeinde Obertrebra folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

358.600,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

75.450,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 59.700,00 € festgesetzt.

§ 5

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Obertrebra, den 08.05.2025

Dieter Feldrappe  — Siegel

Bürgermeister

nachrichtlich: Auf die Hebesatzsatzung der Gemeinde Obertrebra vom 20. November 2024, Beschlussnummer 130-XXX/2024 wird verwiesen.

Rechtssetzungsverfahren nach § 21 ThürKO

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Gemeinderatsbeschlussnummer: 139/XXXII/2025

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Posteingang der Eingangsbestätigung der

Rechtsaufsichtsbehörde: 06.05.2025

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Vorfristige Bekanntmachung genehmigt: ja

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Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt

Ausgabetag:

20.06.2025

Jahrgang:

33

Nummer:

6