Auf Grund der vorliegenden verkehrsrechtlichen Anordnung der Unteren Verkehrsbehörde zur Einrichtung einer Tempo 30 Zone wird der Rückbau der bisherigen und die Einrichtung der neuen Beschilderung so erfolgen, dass die Tempo 30 Zone ab 01.07.2026 wirksam wird.
Der Verkehr soll somit hinreichend geregelt werden.
[Ende einer Tempo-30-Zone in Deutschland]
[Beginn einer Tempo-30-Zone in Deutschland]
Hinweis: Eine Tempo-30-Zone ist ein Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs, innerhalb dessen sich alle Fahrzeuge höchstens mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h fortbewegen dürfen.
Zonen dieser Art dienen der Verkehrsberuhigung. In Deutschland werden Tempo-30-Zonen auf Basis des § 45 Abs. 1c der StVO eingerichtet.
Der Beginn der (nur innerorts zulässigen) Tempo-30-Zone wird mit Zeichen 274.1, das Ende mit Zeichen 274.2 gekennzeichnet.
Die Vorfahrt ist innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel "rechts vor links" (§ 8 StVO) festgelegt. In einer Tempo-30-Zone gelten beim Parken grundsätzlich die ganz normalen innerörtlichen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Wir bitten um Beachtung und danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Ordnungsamt
Stadt Bad Sulza