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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 6/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Obertrebra

Haushaltssatzung

der Gemeinde Obertrebra

(Kreis Weimarer Land)

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO erlässt die Gemeinde Obertrebra folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

361.750,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

88.600,00

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

357 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 60.250,00 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

§ 7

1.

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

2.

Gleichzeitig wird die bisherige Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) vom 29.11.2024 aufgehoben.

Obertrebra, den 05.06.2026

Dieter Feldrappe Siegel

Bürgermeister 

Rechtssetzungsverfahren nach § 21 ThürKO

Gemeinderatsbeschlussnummer: 6-II/2026

Posteingang der Eingangsbestätigung

der Rechtsaufsichtsbehörde: 02.06.2026

Vorfristige Bekanntmachung genehmigt: ja

Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt

Ausgabetag: 19.06.2026

Jahrgang: 34

Nummer: 6