Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO erlässt die Gemeinde Obertrebra folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 361.750,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 88.600,00 € |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 300 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 357 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 60.250,00 € festgesetzt.
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.
| 1. | Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft. |
| 2. | Gleichzeitig wird die bisherige Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) vom 29.11.2024 aufgehoben. |
Obertrebra, den 05.06.2026
Dieter Feldrappe Siegel
Bürgermeister
Rechtssetzungsverfahren nach § 21 ThürKO
| • | Gemeinderatsbeschlussnummer: 6-II/2026 |
| • | Posteingang der Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde: 02.06.2026 |
| • | Vorfristige Bekanntmachung genehmigt: ja |
| • | Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt |
| Ausgabetag: 19.06.2026 |
| Jahrgang: 34 |
| Nummer: 6 |