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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 6/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Eberstedt

Haushaltssatzung

der Gemeinde Eberstedt

(Kreis Weimarer Land)

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO erlässt die Gemeinde Eberstedt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

364.200,00

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

62.500,00

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

350 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

405 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 60.700,00 festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.

Eberstedt, den 09.06.2026

Hans-Otto Sulze Siegel

Bürgermeister 

Rechtssetzungsverfahren nach § 21 ThürKO

Gemeinderatsbeschlussnummer: 61-XVII/2026

Posteingang der Eingangsbestätigung

der Rechtsaufsichtsbehörde: 08.06.2026

Vorfristige Bekanntmachung genehmigt: ja

Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt

Ausgabetag: 19.06.2026

Jahrgang: 34

Nummer: 6