Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Niederschrift dieser Stadtratssitzung durch den Stadtrat.
Öffentliche Sitzung
Beschlussnummer 391 - XXXII / 2023
Beschluss zum Geschäftsordnungsantrag Änderung der Tagesordnung
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des Bürgermeisters auf Änderung der Tagesordnung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza zuzustimmen.
Die Tagesordnung wird um folgende Tagesordnungspunkte (neu TOP 8 bis 10) im öffentlichen Teil erweitert:
| - | Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen: Erneuerung Straßenbeleuchtung im Klimaquartier Bad Sulza "Thälmannring / Auf dem Walzel" - Los 1 Tiefbau (TOP 8) |
| - | Beschluss: Entscheidungsübertragung gemäß § 26 Abs. 3 ThürKO (TOP 9) |
| - | Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen: Erneuerung Straßenbeleuchtung im Klimaquartier Bad Sulza "Thälmannring / Auf dem Walzel" - Los 2 Elektro (TOP 10) |
Alle folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich um einen TOP.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 392 - XXXII / 2023
Beschluss zum Geschäftsordnungsantrag Änderung der Tagesordnung
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des SR-Mitgliedes Kay Kirsche auf Änderung der Tagesordnung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza zuzustimmen.
Die Tagesordnung wird um folgende Tagesordnungspunkte (neu TOP 15) im öffentlichen Teil erweitert:
- | Beschluss über die Festlegung einer Redezeit (TOP 15) |
Alle folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich um einen TOP.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 393 - XXXII / 2023
Beschluss über die Genehmigung der Niederschrift der XXXI. Sitzung des Stadtrates vom 23.05.2023 - öffentlicher Teil
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 42 Absatz 2 der ThürKO die Genehmigung der Niederschrift der XXXI. Stadtratssitzung - öffentlicher Teil vom 23.05.2023 ohne Veränderungen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 394 - XXXII / 2023
Beschluss zur Vergabe von Beratungs- und Betreuungsleistungen gemäß § 159 BauGB im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ in Bad Sulza
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, auf der Grundlage des Vergabevorschlages des Bauamtes der Stadt Bad Sulza vom 12.05.2023 (Anlage), die Beratungs- und Betreuungsleistungen gemäß § 159 BauGB im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ in Bad Sulza an die
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Erfurter Straße 11, 99423 Weimar mit einer Angebotssumme von jährlich ca. 25.761,12 € brutto zu vergeben.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 395 - XXXII / 2023
Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen: Erneuerung Straßenbeleuchtung im Klimaquartier Bad Sulza "Thälmannring / Auf dem Walzel" - Los 1 Tiefbau
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlages des Bauamtes, die Vergabe zur o.g. Baumaßnahme an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot Straßen- und Tiefbau Bernd Streuber, Escherodaer Weg 7, 99518 Bad Sulza zur geprüften Angebotssumme (brutto) 175.525,00 € zu vergeben.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 396 - XXXII / 2023
Entscheidungsübertragung gemäß § 26 Abs. 3 ThürKO
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die Entscheidungsübertragung für die Vergabe von Bauleistungen: Erneuerung Straßenbeleuchtung im Klimaquartier Bad Sulza "Thälmannring / Auf dem Walzel" - Los 2 Elektro- gemäß § 26 Abs. 3 ThürKO vom Bau- und Vergabeausschuss an den Stadtrat der Stadt Bad Sulza.
Begründung:
Um die Kosten für eine separate Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses zu lediglich einem Tagesordnungspunkt zu sparen, soll die Vergabe der Bauleistungen durch den Stadtrat erfolgen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 397 - XXXII / 2023
Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen: Erneuerung Straßenbeleuchtung im Klimaquartier Bad Sulza "Thälmannring / Auf dem Walzel" - Los 2 Elektro
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlages des Bauamtes, die Vergabe zur o.g. Baumaßnahme an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot Elektro Becker GmbH, Dorfstraße 8, 99518 Niedertrebra zur geprüften Angebotssumme (brutto) 85.399,09 € zu vergeben.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 398 - XXXII / 2023
Beschluss zur Projektteilnahme „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Thüringer Kommunen - Ein Praxisprojekt zur Landesstrategie“
Die Stadt Bad Sulza rückt die Interessen von jungen Menschen in den Fokus ihres kommunalen, strategischen Handelns. Sie setzt sich für den strukturierten, wie auch kontinuierlichen Ausbau und die Implementierung von Beteiligungsstrukturen für junge Menschen vor Ort ein.
Im Rahmen des Projektes „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Thüringer Kommunen - Ein Praxisprojekt zur Landesstrategie“ verpflichtet sich die Stadt Bad Sulza folgende Meilensteine umzusetzen:
| 1. | Aktivierung von unterschiedlichen Jugendgruppen im Gebiet der Stadt Bad Sulza, |
| 2. | Information der Jugendlichen in Form eines Jugendforums oder eines runden Tisches, |
| 3. | Einrichtung eines Jugendgremiums. |
II. Begründung:
Die Beteiligung junger Menschen an den sie betreffenden Entscheidungen greift auf eine umfangreiche rechtliche Handlungsbasis zurück. Während auf internationaler Ebene die UN-Kinderrechtskonvention, welche 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde, eine allgemeingültige Handlungsgrundlage für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (Artikel 12 UN-KRK) schafft, greifen auf nationaler Ebene sowohl das Baurecht als auch das achte Sozialgesetzbuch das Thema Kinder- und Jugendbeteiligung auf. Die Thematik kann insbesondere im Bereich der Jugendhilfe auf eine langjährige Historie zurückblicken. Mit dem Anliegen Kinder und Jugendliche zu selbstbestimmt handelnden Menschen zu erziehen, sollen diese bspw. in die Planung und Umsetzung von Maßnahmen in den Einrichtungen der Jugendhilfe einbezogen werden (siehe z.B. §§ 4a Abs. 1, 9 Nr. 2, 11, 36 SGB VII).
Im April 2021 trat der Paragraf 26a in der Thüringer Kommunalordnung in Kraft. Gemäß dieser Soll-Vorschrift sind die Gemeinden angehalten, sich nachhaltig mit dem Thema Mitbestimmung junger Menschen auseinanderzusetzen. Es gilt zu eruieren, zu welchen Anlässen und mit welchen Formaten die junge Generation bei strategischen Planungen auf kommunaler Ebene hinzugezogen werden können. Das Vorgehen ist in der Hauptsatzung der Gemeinde zu verankern.
Neben den rechtlichen Bestimmungen, welche den Handlungsrahmen für die handelnden Akteurinnen und Akteure auf kommunaler Ebene geben, können ebenfalls einige Argumente benannt werden, die den Mehrwert für eine Kommune, sich diesem Themenfeld zu widmen, herausstellen (z. B.):
| - | Junge Menschen erhalten Einblick in aktuelle kommunale Themen und entwickeln ein besseres Demokratieverständnis. |
| - | Indem sie indirekt in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, werden Entscheidungen der Verwaltung und Kommunalpolitik transparent und nachvollziehbar. |
| - | Dies hat wiederum zur Folge, dass die junge Generation eine stärkere Verbundenheit mit ihrem Heimatort aufbaut. |
| - | Durch die gezielte Beteiligung von jungen Menschen an strategischen Planungsprozessen können ihre Meinungen und Anregungen mit in die Entscheidungsfindung aufgenommen werden, wodurch die Planungsprozesse vor Ort verbessert werden. |
Die Liste der befürwortenden Argumente für die nachhaltige Etablierung von Mitbestimmungsprozessen auf kommunaler Ebene lässt sich zweifellos weiter fortführen. Fakt ist, dass es nicht den einen Weg gibt, die Beteiligung junger Menschen an kommunalen Entscheidungsprozessen zu organisieren und nachhaltig zu verankern. Daher ist es unabdingbar, sich intensiv und vor allem mit der angesprochenen Zielgruppe dem Thema zu widmen. Die Mitbestimmung junger Menschen ist als Querschnittsthema zu betrachten. Dabei kann auf bestehende Strukturen und Erfahrungen aufgebaut werden.
Gemäß § 12 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen der Hauptsatzung der Stadt Bad Sulza vom 06.03.2023 wird derzeit wie folgt verfahren:
Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, sollen diese in angemessener Weise beteiligt werden. Die Beteiligung kann insbesondere erfolgen durch
| - | die Durchführung von Versammlungen mit Kindern und Jugendlichen entsprechend den Einwohnerversammlungen gem. § 15 Abs. 1 ThürKO, |
| - | Umfragen bei Kindern und Jugendlichen, |
| - | Umfragen in Jugendforen oder |
| - | die Durchführung von Jugendworkshops. |
Der Bürgermeister schlägt in Abhängigkeit der einzelnen Planungen und Vorhaben vor, in welcher Form und bis zu welchem Alter die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden.
Das Projekt „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Thüringer Kommunen - Ein Praxisprojekt zur Landesstrategie“ richtet sich an alle Thüringer Kommunen, die sich dem Thema Kinder- und Jugendbeteiligung verstärkt zuwenden wollen. Im Rahmen des Projektes erhalten die teilnehmenden Kommunen eine gezielte, fachliche Beratung hinsichtlich ihres strategischen Vorgehens und bei der Umsetzung der zu Beginn des Projektes formulierten Meilensteine. Die Vernetzung mit anderen Projektkommunen fördert den interkommunalen Austausch und Wissenstransfer. Durchgeführt wird das Vorhaben von Professor Dr. Lakemann und Simone Rieth, welche seit Anfang 2020 Thüringer Kommunen auf ihrem Weg der Implementierung von Beteiligungsprozessen begleiten und somit auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen können. Die Teilnahme am Projekt ist mit keinen Mehrkosten verbunden. Es wird jedoch vorausgesetzt, eine/n Ansprechpartner/-in zu benennen, welche mit der Koordination und Umsetzung des Vorhabens betraut ist.
Mit der Teilnahme am genannten Projekt trägt die Stadt Bad Sulza den rechtlichen Bestimmungen Rechnung. Mit dem Stadtratsbeschluss erkennt die Stadt Bad Sulza die Bedeutung und Notwendigkeit der Beteiligung von jungen Menschen an den sie betreffenden Entscheidungsprozessen an, um zukunftsorientiert agieren zu können.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 399 - XXXII / 2023
Beschluss über die Bezuschussung des Heimatvereins Gebstedt e.V. für die Kalenderjahre 2023 und 2024
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des Heimatvereins Gebstedt e.V. vom 21.06.2023 auf finanzielle Bezuschussung in Höhe von 6.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023, sowie in Höhe von 4.000 Euro für das Haushaltsjahr 2024 zuzustimmen.
Der Zuschuss wird unter dem Vorbehalt der Projektbewilligung bei der DSEE (Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt) - Förderangebot TransformD Themenschwerpunkt - Klimawandel gewährt.
Die Auszahlung der Bezuschussung durch die Stadt Bad Sulza erfolgt nach Vorlage des Förderbescheides, eines Verwendungsnachweises und Rechnungskopien. Durch die kontinuierliche Bezuschussung des Heimatvereins Gebstedt e.V. ergibt sich kein Rechtsanspruch für die Folgejahre.
Der eingereichte Antrag DSEE-TD-1 025 034 als Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Zuschuss für das Kalenderjahr 2023 ist eine außerplanmäßige Ausgabe und wird aus der Rücklage finanziert. Im Nachtragshaushalt wird die Ausgaben aufgenommen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 400 - XXXII / 2023
Beschluss über die Bezuschussung des Privaten Instituts für mediale und kulturelle Vielfalt e.V. für die Kalenderjahre 2023 und 2024
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag des Privaten Instituts für mediale und kulturelle Vielfalt e.V. vom 21.06.2023 auf finanzielle Bezuschussung in Höhe von 800 Euro für das Haushaltsjahr 2023, sowie in Höhe von 9.200 Euro für das Haushaltsjahr 2024 zuzustimmen.
Voraussetzung für die Zustimmung ist die Änderung des beigefügten Antrages. Die Programmierung von Apps muss in Programmierung von webApps geändert werden. Weiterhin wäre es ratsam eine Schnittstelle zur ThüCat einzubinden.
Nach Bewilligung der Bezuschussung wird im Hauptausschuss über die tatsächliche Realisierung der Antragsbestandteile entschieden.
Der Zuschuss wird unter dem Vorbehalt der Projektbewilligung bei der DSEE (Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt) - Förderangebot TransformD Themenschwerpunkt - Digitalisierung gewährt.
Die Auszahlung der Bezuschussung durch die Stadt Bad Sulza erfolgt nach Vorlage des Förderbescheides, eines Verwendungsnachweises und Rechnungskopien. Durch die kontinuierliche Bezuschussung des Privaten Instituts für mediale und kulturelle Vielfalt e.V. ergibt sich kein Rechtsanspruch für die Folgejahre.
Der eingereichte Antrag DSEE-TD-1 026 103 als Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Zuschuss für das Kalenderjahr 2023 ist eine außerplanmäßige Ausgabe und wird aus der Rücklage finanziert. Im Nachtragshaushalt wird die Ausgaben aufgenommen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 401 - XXXII / 2023
Beschluss zur Widmung der Gemeindestraße Teilfläche der Straße „Hermstedter Straße“ in der Gemarkung Hermstedt
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die hier vorliegende Widmung einer Gemeindestraße, Teilstück innerhalb des Wohngebietes in der Ortschaft Hermstedt- Gemarkung Hermstedt, Flur 4, Flurstück 412/8, „Hermstedter Straße, OT Hermstedt“ ohne Änderungen. Der Beschluss wurde angenommen.
Beschlussnummer 402 - XXXII / 2023
Beschluss zur Festlegung der Redezeit
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, die Redezeit für die Informationen des Bürgermeisters Herrn Dirk Schütze (TOP 5)
| - | Bericht der Ausschüsse |
| - | Bericht der Kurdirektorin |
| - | Bericht der Polizei |
| - | Bericht der Dorfkümmerin / Bericht eines Vereins |
auf maximal 5 Minuten zu begrenzen.
Der Bürgermeister wird sich beim Bericht zur Arbeit der Verwaltung auf die Kerninformationen beschränken.
Der Beschluss wurde angenommen.
Nichtöffentliche Sitzung
In der nichtöffentlichen Sitzung wurde über Personalangelegenheiten beraten.
Dirk Schütze
Bürgermeister