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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 7/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Landgemeinde Stadt Bad Sulza

Feststellung des Wahlergebnisses

der Bürgermeisterwahl der Stadt Bad Sulza am 26. Mai 2024

1.

Der Wahlausschuss hat in der öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2024 das endgültige Ergebnis der Bürgermeisterwahl der Stadt Bad Sulza wie folgt festgestellt.

  • Zahl der Wahlberechtigten

6.473

  • Zahl der Wähler/innen

4.826

  • Zahl der ungültigen Stimmabgaben

56

  • Zahl der gültigen Stimmabgaben

4.770

  • Wahlbeteiligung

74,6 %

2.

Von den gültigen Stimmen entfielen auf nachfolgend aufgeführte wählbare Personen:

3.

Nach § 47 ThürKWO ist der Bewerber Herr Dirk Schütze zum Bürgermeister gewählt.

4.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der nachfolgend genannten Rechtsaufsichtsbehörde anfechten:

Landratsamt Weimarer Land

Kommunalaufsicht

Bahnhofstraße 28

99510 Apolda

Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungs-verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Bad Sulza, 30.05.2024

S. Polster

Wahlleiterin

Bereitstellungstag: 30.05.2024