1.
Der Wahlausschuss hat in der öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2024 das endgültige Ergebnis der Bürgermeisterwahl der Stadt Bad Sulza wie folgt festgestellt.
| 6.473 |
| 4.826 |
| 56 |
| 4.770 |
| 74,6 % |
2.
Von den gültigen Stimmen entfielen auf nachfolgend aufgeführte wählbare Personen:
| Nummer | Kennwort der Partei oder Wählergruppe, sowie Einzelbewerber | Namen und Vornamen der wählbaren Personen | Stimmen absolut | % |
| 1 | CDU | Tille, Maik | 1.116 | 23,4 |
| 2 | Einzelbewerber | Schütze, Dirk | 3.178 | 66,6 |
| 3 | Einzelbewerber | Schultz, Hellmar | 476 | 10,0 |
3.
Nach § 47 ThürKWO ist der Bewerber Herr Dirk Schütze zum Bürgermeister gewählt.
4.
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der nachfolgend genannten Rechtsaufsichtsbehörde anfechten:
| Landratsamt Weimarer Land |
| Kommunalaufsicht |
| Bahnhofstraße 28 |
| 99510 Apolda |
Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungs-verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Bad Sulza, 30.05.2024
S. Polster
Wahlleiterin
Bereitstellungstag: 30.05.2024