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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 7/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Landgemeinde Stadt Bad Sulza

Feststellung des Wahlergebnisses

der Stadtratsmitgliederwahl der Landgemeinde Stadt Bad Sulza am 26. Mai 2024

1.

Der Wahlausschuss hat in der öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2024 das endgültige Ergebnis der Stadtratsmitgliederwahl der Landgemeinde Stadt Bad Sulza wie folgt festgestellt.

Es wurde nach dem Prinzip der Verhältniswahl gewählt.

  • Zahl der Wahlberechtigten

6.473

  • Zahl der Wähler/innen

4.828

  • Zahl der ungültigen Stimmabgaben

180

  • Zahl der gültigen Stimmabgaben

4.648

  • Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt

13.824

  • Wahlbeteiligung

74,6 %

2.

Zahlen der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber/innen fallenden Stimmen, Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenen Sitze sowie die Reihenfolge der Bewerber/innen im Wahlvorschlag (bei Mehrheitswahl die Zahl der auf jede wählbare Person abgegebenen Stimmen):

3.

Es sind folgende Bewerber/innen gewählt:

4.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der nachfolgend genannten Rechtsaufsichtsbehörde anfechten:

Landratsamt Weimarer Land

Kommunalaufsicht

Bahnhofstraße 28

99510 Apolda

Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Bad Sulza, 30.05.2024

S. Polster

Wahlleiterin

Bereitstellungstag: 30.05.2024