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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 7/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Landgemeinde Stadt Bad Sulza

Feststellung des Wahlergebnisses

der Ortschaftsbürgermeisterwahl der Ortschaft Auerstedt der Landgemeinde Stadt Bad Sulza am 26. Mai 2024

1.

Der Wahlausschuss hat in der öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2024 das endgültige Ergebnis der Ortschaftsbürgermeisterwahl der Ortschaft Auerstedt der Landgemeinde Stadt Bad Sulza wie folgt festgestellt.

Es wurde nach dem Prinzip der Mehrheitswahl gewählt.

  • Zahl der Wahlberechtigten

381

  • Zahl der Wähler/innen

274

  • Zahl der ungültigen Stimmabgaben

9

  • Zahl der gültigen Stimmabgaben

265

  • Wahlbeteiligung

71,9 %

2.

Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Bewerber:

3.

Nach § 47 ThürKWO ist der Bewerber Herr Kay Kirsche zum Ortschaftsbürgermeister gewählt.

4.

Jeder Wahlberechtigte und auch jeder aufgestellte Bewerber eines Wahlvorschlags, kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der nachfolgend genannten Rechtsaufsichtsbehörde anfechten:

Landratsamt Weimarer Land

Kommunalaufsicht

Bahnhofstraße 28

99510 Apolda

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Bad Sulza, 30.05.2024

S. Polster

Wahlleiterin

Bereitstellungstag: 30.05.2024