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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 7/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Gemeinde Niedertrebra

Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO wird die

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer

in der Gemeinde Niedertrebra (Hundesteuersatzung)

bekannt gemacht.

Beschluss - und Genehmigungsvermerk

Mit Beschluss vom 25.06.2025, Beschluss-Nr. 24/2025, hat der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra die Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niedertrebra (Hundesteuersatzung) beschlossen.

Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 02.07.2025 bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt.

Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.

Jörg Geyer

Bürgermeister