Gemäß § 6 des Thüringer Straßengesetzes vom 07. Mai 1993, zuletzt geändert am 27. Februar 2014 wird die nachstehend genannte Straße für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
| 1. | Lagebezeichnung |
|
| 2023 neugebautes Teilstück der Straße „Hermstedter Straße, OT Hermstedt“ innerhalb eines Wohngebietes - Gemarkung Hermstedt, Flur 4, Flurstück 412/8 |
| 2. | Klassifizierung |
|
| Die unter Nr. 1 bezeichnete Straße wird zur Gemeindestraße gewidmet. |
| 3. | Träger der Straßenbaulast |
|
| Stadt Bad Sulza |
| 4. | Zeitpunkt der Widmung |
|
| Zwei Wochen nach Bekanntmachung/Veröffentlichung im Amtsblatt |
| 5. | Gründe für die Widmung |
|
| Die Erschließungsstraße wird in ihrer Eigenschaft als Straßenverkehrsfläche genutzt. Dadurch besteht ein öffentliches Interesse daran, diese Straßenverkehrsfläche unverzüglich dem Gemeingebrauch, insbesondere den Anliegern, zur Verfügung zu stellen. Damit soll eine ungehinderte Benutzung der öffentlichen Verkehrsanlagen gewährleistet werden, auch um im Interesse des allgemeinen Wohl sicherzustellen, dass die verkehrsmäßige Benutzung der Straße für jedermann gestattet und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist. |
Die Allgemeinverfügung kann nach Terminvereinbarung während folgender Zeiten (Montag bis Freitag von 09.00 - 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr) in der Stadtverwaltung Bad Sulza, Markt 1, 99518 Bad Sulza, Sachgebiet Sicherheit, Ordnung und Bauhof (Obergeschoss Zimmer Nr. 18 a/b) eingesehen werden.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Sulza, Markt 1, 99518 Bad Sulza einzulegen.
Dirk Schütze
Bürgermeister