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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 8/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO wird die

Hauptsatzung

bekannt gemacht.

Beschluss - und Genehmigungsvermerk

Mit Beschluss vom 10.05.2023, Beschluss-Nr. 12/23, hat der Gemeinderat der Gemeinde Niedertrebra die Hauptsatzung, beschlossen.

Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 02.08.2023 bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt.

Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.

Jörg Geyer

Bürgermeister