Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Hunde im innerörtlichen Bereich (öffentliche Straßen, Wege, Grünanlagen) sowie innerhalb von Waldflächen ohne Ausnahme an der Leine zu führen sind.
Weiterhin sind alle entstehenden Hinterlassenschaften der Hunde unverzüglich zu beseitigen. Empfehlenswert ist es daher, bei jedem Spaziergang mit dem Tier einen entsprechenden Beutel mitzuführen.
Wir möchten deshalb im Interesse eines sauberen Ortsbildes darum bitten, voran genannte Regelungen zukünftig strenger zu beachten. Festgestellte Zuwiderhandlungen, die zur Anzeige gebracht werden, können gemäß § 19 OBVO mit einer Geldbuße bis zu 5000,- € geahndet werden.
Ordnungsamt Bad Sulza