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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 8/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Gemeinde Schmiedehausen

Auszug aus dem Liegenschaftskataster - unmaßstäblich

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen hat am 03.07.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf Solarpark Schmiedehausen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

Anlass der Planung:

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Absicht der Vorhabenträgerin KSD 16 UG (Kronos Solar Projects GmbH), auf den Flächen nördlich der Gemeinde Schmiedehausen eine Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA) zu errichten.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Fläche von ca. 37,5 ha und befindet sich innerhalb des Landkreises Weimarer Land, ca. 300 m westlich der Ortschaft Lachstedt und ca. 1,5 km östlich der Ortsteils Bergsulza. Er umfasst die Flurstücke 53/1, 67, 73, 75, 76/1 und 76/2 in der Flur 2 sowie 78/1 und 78/2-78/3 tlw. in der Flur 3 der Gemarkung Lachstedt.

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Der Vorentwurf mit Begründung sowie Planzeichnung, in der Fassung vom Juni 2024, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 29.07.2024 bis einschließlich 01.09.2024

auf der Internetseite der Stadt Bad Sulza unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.bad-sulza.de/de/node/1754

Zusätzlich können die Planunterlagen im Bauamt der Stadt Bad Sulza, Markt 1, 99518 Bad Sulza, während nachfolgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Montag

von 09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

von 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

von 09:00 - 12:00 Uhr

Während der Auslegungs-/Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf vorgebracht werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an bauamt@bad-sulza.de zu übermitteln.

Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder zur Niederschrift vorgebrachten Stellungnahme zu den o.g. Dienstzeiten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden elektronisch beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB).

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Bürgermeister

Anlage: