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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 8/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Landgemeinde Stadt Bad Sulza

Auszug aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster - unmaßstäblich

über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zum 2. Entwurf der Außenbereichssatzung „Am Gradierwerk“ der Stadt Bad Sulza gemäß § 35 Abs. 6 BauGB

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza hat in öffentlicher Sitzung am 04.07.2024 den 2. Entwurf der Außenbereichssatzung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut zu veröffentlichen. Für den Planbereich ist der Satzungsentwurf vom Mai 2024 maßgebend.

Anlass der Planung:

Ziel der Satzung ist die Gewährleistung der geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich „Am Gradierwerk“ unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse. Innerhalb des Satzungsgebietes existieren geringfügige Verdichtungsmöglichkeiten. Geringfügige Erweiterungen und Um- bzw. Ersatzbauten sollen ermöglicht werden. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass durch eine Nutzung das Ortsbild nicht maßlos überlastet wird. Mit Rechtswirksamkeit der Satzung sollen für Wohnbebauung im räumlichen Geltungsbereich der Satzung erleichterte Zulässigkeitsvoraussetzungen geschaffen werden, d.h. der öffentliche Belang „Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung“ soll dem Vorhaben nicht entgegengehalten werden können.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung umfasst folgende Flurstücke der Flur 13 der Gemarkung Bad Sulza:

-

vollständig:

1852/3; 1854/3; 1854/6; 1854/7; 1854/8

-

teilweise:

1852/1 und 1852/4

Für den Geltungsbereich ist der in der Anlage enthaltene Lageplan maßgebend.

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Der 2. Entwurf der Außenbereichssatzung mit Begründung, in der Fassung vom Mai 2024, wird gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024

auf der Internetseite der Stadt Bad Sulza unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.bad-sulza.de/de/node/1754

Zusätzlich können die Planunterlagen im Bauamt der Stadt Bad Sulza, Markt 1, 99518 Bad Sulza, während nachfolgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Montag

von 09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

von 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

von 09:00 - 12:00 Uhr

Während der Auslegungs-/Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zum 2. Entwurf vorgebracht werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an bauamt@bad-sulza.de zu übermitteln. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder zur Niederschrift vorgebrachten Stellungnahme zu den o.g. Dienstzeiten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden elektronisch beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB).

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Bürgermeister

Anlage: Geltungsbereich der Außenbereichssatzung