Auszug aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster - unmaßstäblich
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza hat in öffentlicher Sitzung am 04.07.2024 den 2. Entwurf der Außenbereichssatzung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut zu veröffentlichen. Für den Planbereich ist der Satzungsentwurf vom Mai 2024 maßgebend.
Anlass der Planung:
Ziel der Satzung ist die Gewährleistung der geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich „Am Gradierwerk“ unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse. Innerhalb des Satzungsgebietes existieren geringfügige Verdichtungsmöglichkeiten. Geringfügige Erweiterungen und Um- bzw. Ersatzbauten sollen ermöglicht werden. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass durch eine Nutzung das Ortsbild nicht maßlos überlastet wird. Mit Rechtswirksamkeit der Satzung sollen für Wohnbebauung im räumlichen Geltungsbereich der Satzung erleichterte Zulässigkeitsvoraussetzungen geschaffen werden, d.h. der öffentliche Belang „Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung“ soll dem Vorhaben nicht entgegengehalten werden können.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung umfasst folgende Flurstücke der Flur 13 der Gemarkung Bad Sulza:
| - | vollständig: | 1852/3; 1854/3; 1854/6; 1854/7; 1854/8 |
| - | teilweise: | 1852/1 und 1852/4 |
Für den Geltungsbereich ist der in der Anlage enthaltene Lageplan maßgebend.
Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der 2. Entwurf der Außenbereichssatzung mit Begründung, in der Fassung vom Mai 2024, wird gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum
vom 29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024
auf der Internetseite der Stadt Bad Sulza unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.bad-sulza.de/de/node/1754
Zusätzlich können die Planunterlagen im Bauamt der Stadt Bad Sulza, Markt 1, 99518 Bad Sulza, während nachfolgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Montag | von 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 - 12:00 Uhr |
Während der Auslegungs-/Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen zum 2. Entwurf vorgebracht werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an bauamt@bad-sulza.de zu übermitteln. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder zur Niederschrift vorgebrachten Stellungnahme zu den o.g. Dienstzeiten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden elektronisch beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB).
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Bürgermeister
Anlage: Geltungsbereich der Außenbereichssatzung