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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 8/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Gemeinde Schmiedehausen

Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeinderatsmitgliederwahl der Gemeinde Schmiedehausen am 26. Mai 2024

1.

Der Wahlausschuss hat in der öffentlichen Sitzung am 27. Mai 2024 das endgültige Ergebnis der Gemeinderatsmitgliederwahl der Gemeinde Schmiedehausen wie folgt festgestellt.

Es wurde nach dem Prinzip der Verhältniswahl gewählt.

Zahl der Wahlberechtigten

287

Zahl der Wähler/innen

207

Zahl der ungültigen Stimmabgaben

6

Zahl der gültigen Stimmabgaben

201

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt

593

Wahlbeteiligung

72,1 %

2.

Zahlen der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber/innen fallenden Stimmen, Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenen Sitze sowie die Reihenfolge der Bewerber/innen im Wahlvorschlag:

3.

Es sind folgende Bewerber/innen gewählt:

4.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der nachfolgend genannten Rechtsaufsichtsbehörde anfechten:

Landratsamt Weimarer Land

Kommunalaufsicht

Bahnhofstraße 28

99510 Apolda

Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Schmiedehausen, 30.05.2024

M. Hinsch

Wahlleiter

Bereitstellungstag: 30.05.2024