Titel Logo
Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 8/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verwaltungsbereich erfüllende Gemeinde

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie auf die allgemeinen Reinigungspflichten aufmerksam machen.

Nach den aktuellen Satzungen über die Straßenreinigung in der Stadt Bad Sulza und den einzelnen Gemeinden unseres Verwaltungsbereiches, sind die Eigentümer aller innerörtlichen Grundstücke dazu verpflichtet, die Reinigung der an das eigene Grundstück angrenzenden öffentlichen Straßenteile regelmäßig durchzuführen. Dabei sind der Gehweg, die Schrammborde sowie die Fahrbahn bis zur Mitte zu säubern. Dies beinhaltet auch die Entfernung von Unkraut und sonstigen Ablagerungen.

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass anfallender Müll ordnungsgemäß und nicht in der freien Natur oder auf sonstigen fremden Grundstücken zu entsorgen ist. Hierfür sind die den Haushalten zur Verfügung gestellten Mülltonnen zu nutzen. Sonder- oder Sperrmüll kann auf den jeweiligen Betriebs- bzw. Wertstoffhöfen abgegeben oder über die Sammlungen der kreiseigenen Entsorgungsgesellschaft abgeholt werden.

Der Verstoß gegen die Bestimmungen der jeweiligen Satzungen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000,- € geahndet werden.

Im Interesse eines sauberen und sicheren Umfeldes hoffen wir auf Ihr Verständnis.

Ordnungsamt Bad Sulza