Beschluss:
Geschäftsordnungsantrag auf Erweiterung der Tagesordnung
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Bad Sulza beschließt, dem Antrag des Ortschaftsratsmitglieds, Frau Corina Engelhardt zuzustimmen und folgenden Tagesordnungspunkt der Tagesordnung zuzufügen:
TOP 9: Beschluss zur Unterstützung der Verteidigung des Heilbadstatus der Stadt Bad Sulza im Jahr 2027 sowie Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Mitwirkung an einem gepflegten und attraktiven Stadtbild.
Alle weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschluss-Nr. 74-16/2026
Beschluss:
Bestätigung der Niederschrift der 14. öffentlichen OSR-Sitzung vom 24.03.2026
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Bad Sulza beschließt die Bestätigung der Niederschrift der 14. öffentlichen OSR-Sitzung vom 24.03.2026.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschluss-Nr. 75-16/2026
Beschluss:
Zur finanziellen Unterstützung des
Dorf- und Heimatvereines Bergsulza e.V.
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Bad Sulza beschließt, den Dorf- und Heimatverein Bergsulza e.V. mit einem Betrag in Höhe von 1.000,00 € zu unterstützen.
Zur Abrechnung ist der Nachweis, in Form von Leistungs- und Kaufbelegen im Original, erforderlich.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschluss-Nr. 76-16-/2026
Beschluss:
Zur finanziellen Unterstützung des
„Solestädter Gesangsvereines Bad Sulza e.V.“
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Bad Sulza beschließt, den Solestädter Gesangsverein Bad Sulza e.V. mit einem Betrag in Höhe von 800,00 € zu unterstützen.
Zur Abrechnung ist der Nachweis, in Form von Leistungs- und Kaufbelegen im Original, erforderlich.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschluss-Nr. 77-16/2026.
Beschluss:
Antrag des Thüringer Weingutes Bad Sulza auf einer Teilfläche des Flurstückes 598/2, in der Nähe des Caravanstellplatzes, einen Weinautomaten und 2 Sitzgarnituren aufstellen zu dürfen
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Bad Sulza beschließt:
Dem Stadtrat der Landgemeinde Stadt Bad Sulza zu empfehlen, dem Antrag des Thüringer Weingut Bad Sulza stattzugeben. Da es sich um eine städtische Teilfläche handelt, ist der Abschluss eines Pacht/Nutzungsvertrages zwischen der Landgemeinde Stadt Bad Sulza und dem Thüringer Weingut erforderlich.
Der Ortschaftsrat empfiehlt zudem, im Pacht/Nutzungsvertrag festzuhalten, dass die Pflege des Flurstückes durch das Thüringer Weingut Bad Sulza erfolgt.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschluss-Nr. 78-16/2026
Beschluss:
Die Landgemeinde Stadt Bad Sulza plant den Verkauf einer unvermessenen Teilfläche des Flurstückes 1805/2, Nähe Emsenmühle, auf dem Wege einer öffentlichen Ausschreibung
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Bad Sulza beschließt:
Dem Stadtrat der Landgemeinde Stadt Bad Sulza zu empfehlen, die unvermessene Teilfläche des Flurstückes 1805/2 nicht zu verkaufen und stattdessen die Pachtdauer des Flurstückes von derzeit 5 Jahren auf einen langfristigen Pachtvertrag (10 - 15 Jahre) zu erweitern.
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschluss-Nr. 79-16/2026
Beschluss:
Zur Unterstützung der Verteidigung des Heilbadstatus der Stadt Bad Sulza im Jahr 2027 sowie Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Mitwirkung an einem gepflegten und attraktiven Stadtbild
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Bad Sulza beschließt:
Dem Stadtrat der Landgemeinde Stadt Bad Sulza zu empfehlen,
| 1. | alle notwendigen Maßnahmen zum Erhalt des Heilbadstatus im Jahr 2027 aktiv zu unterstützen |
| 2. | die Bürgerinnen und Bürger zu einer verstärkten Mitwirkung bei der Pflege und Verschönerung des Stadt- und Ortsbildes aufzurufen |
| 3. | geeignete Aktionen und Informationsmaßnahmen zur Förderung dieses gemeinsamen Anliegens zu initiieren |
Der Beschluss wurde angenommen.
Beschluss-Nr. 80-16/2026
C. Kindervater
Stellvertretende Ortschaftsbürgermeisterin