In der Gemeinde Hermstedt
| Gemarkung Hermstedt | Flur 1 |
| Flurstück(e) | 124, 125/1, 126/3, 126/10, 127/1 |
wurde eine
X Grenzfeststellung X Grenzwiederherstellung X Abmarkung
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. 574) durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.
Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
| vom 23.08.2024 bis 27.09.2024 |
in der Zeit
| von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag verlängert bis 18.00 Uhr und Freitag bis 12.30 Uhr |
in den Räumen der
| Vermessungsstelle ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Jens Gabler, An der Brauerei 2, 07745 Jena |
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermessungsstelle Dipl.-Ing. (FH) Jens Gabler, An der Brauerei 2, 07745 Jena Widerspruch eingelegt werden.
Jena, 16.08.2024
Jens Gabler (ÖbVI)