Titel Logo
Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 9/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Landgemeinde Stadt Bad Sulza

Auerstedt, Flurstedt, Gebstedt, Ködderitzsch, Neustedt, Rannstedt und Reisdorf nehmen als Förderschwerpunkt an dem Dorferneuerungsprogramm (Förderperiode 2025 bis 2029) teil.

In diesem Jahr besteht die Möglichkeit Fördermittel für bauliche Maßnahmen von Privatpersonen und Vereine für das Jahr 2026 zu beantragen.

Förderfähig ist die Sanierung von Dach, Fassade, Fenster, Türen und Tore, Einfriedungen sowie Hofinnenbereiche. Die Förderhöhe beträgt pro Bauprojekt 35 % der Gesamtkosten. Um als „förderfähiges Objekt“ zu gelten, müssen bestimmt Kriterien erfüllt werden.

Förderfähig sind prinzipiell:

historische und traditionelle Gebäude (Hofanlagen mit ihren Einzelgebäuden; ländliche Wohnhäuser, Neubauernhäuser)

ländliche Wohnhäuser sollten vor 1945 errichtet worden sein ansonsten ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich

Einfamilienhäuser bzw. Einzelhäuser (Bausubstanz nach 1945, typische Einfamilienhäuser der DDR-Zeit und Neubauten) sind Einzelfallentscheidungen (Ergebnis des Beratungstermins).

Ausschlaggebend ist des Weiteren das Erscheinungsbild des Objektes. Starke bzw. untypische Veränderungen an Gebäuden führen zu einer „Nichtförderfähigkeit“.

Dazu zählen z. B.:

große Kunststofffenster mit innenliegenden Sprossen

(z. B. aus Messing)

Veränderungen der Dachneigung,

die zu unsymmetrischen Dachausbildungen führen

Kunststofffassaden,

Kunststoffbekleidungen bzw. Fliesen im Sockelbereich

Verfahrensweise der privaten Antragstellung innerhalb der Dorferneuerung:

Der Verfahrensweg umfasst eine Beratung durch das Planungsbüro (1. Schritt) und die Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen (2. Schritt).

Das KGS Planungsbüro Helk GmbH aus Mellingen wurde mit der Beratung beauftragt und ist Ansprechpartner für alle Interessierten.

Um eine Beratung zu erhalten melden Sie sich bitte bis zum 19.09.2025 bei:

KGS Planungsbüro Helk GmbH,

Kupferstraße 1, 99441 Mellingen

Frau Rimek: 036453/ 86514 bzw. rimek@helk.de

Das Planungsbüro vereinbart mit Ihnen eine Vorortberatung und erteilt Ihnen zu diesem Termin Auskunft zu Ihrer Maßnahme, der Art der Ausführung und zur Antragstellung.

Ablauf der privaten Förderung:

Beratungstermin mit dem Planungsbüro

Einholen von Kostenangeboten gemäß Beratungsergebnis

Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen in digitaler Form über das Serviceportal des Landes Thüringen:

www.portia.thueringen.de

Eine Antragstellung in Papierform ist nur im Ausnahmefall möglich! Der Antrag muss zwingend vorab vom betreuenden Planungsbüro geprüft werden.

Maßnahmenbesichtigung der zuständigen Sachbearbeiter des TLLLR

Erteilung des schriftlichen Bescheides durch das TLLLR

Durchführung der Baumaßnahme

(Achtung!!! Mit der Baumaßnahme darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden. Auch ein Vertragsabschluss zählt bereits als Maßnahmenbeginn)

Der im Zuwendungsbescheid festgelegte Bewilligungszeitraum ist zwingend einzuhalten.

Vorortabnahme durch das Planungsbüro / TLLLR

Überweisung des Zuschusses

(ggf. Anpassung des Zuschusses anhand der Rechnung)

Antragsunterlagen:

Antragsformular

Anlage „Steuernummern und Beteiligungen“

3 vergleichbare Kostenangebote je Gewerk im Original

Vollmacht (bei mehreren Eigentümern)

erforderliche Genehmigungen

(Baugenehmigung/ denkmalrechtliche Erlaubnis)

Stellungnahme Gemeinde

(Antrag muss von der Kommune abgezeichnet werden)

„Bescheinigung in Steuersachen“

(Einholung beim Finanzamt, nicht älter als 1 Monat)

Grundbuchauszug (nicht älter als 2 Jahre)

Nachweis Finanzierung der Eigenmittel

(wenn Eigenmittel am Vorhaben >50.000 €)

Das Planungsbüro vervollständigt den Antrag durch:

Fotos vom Objekt

Stellungnahme des Planungsbüros

Lageplan

Folgende Hinweise sind zu beachten:

Die anbietenden Firmen müssen zur Ausführung der beantragten Leistung berechtigt sein (Eintragung in die Handwerksrolle).

In Zweifelsfällen Nachweis verlangen!

Verbot von Insichgeschäften!

Bei mehreren Eigentümern müssen alle Antragsteller genannt werden und das Antragsformular unterschreiben oder ein Eigentümer ist von den anderen Eigentümern schriftlich zu bevollmächtigen.

Die Vollmacht ist mit dem Antrag vorzulegen.

Falls das Objekt unter Denkmalschutz steht ist eine denkmalrechtliche Genehmigung beizubringen.

Die Frist für die Antragstellung über www.portia.thueringen.de

ist der 15.01.2026.

Achtung:

Eigenleistungen sind nicht förderfähig

Maßnahmen, deren förderfähige Kosten unter 7.500 € liegen,

werden nicht bezuschusst

Förderfähige Kosten: 35%,

max. 15.000 € pro Baumaßnahme