Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Niederschrift dieser Gemeinderatssitzung durch den Gemeinderat.
Öffentliche Sitzung
Beschlussnummer 55/07/2025
Genehmigung der Niederschrift vom 09.04.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen beschließt die Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom. 09.04.2025 ohne Einwendungen in der vorgelegten Fassung.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Beschlussnummer 56/07/2025
Beschluss über die Freigabe des Kostenvoranschlags
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen beschließt die Freigabe des Kostenvoranschlags vom 22.05.2025 über 4.879,00€ Brutto der Firma Zimmerei Andreas Schneemann für die Verkleidung des Bushäuschens in Lachstedt.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Beschlussnummer 57/07/2025
Beschluss zur Beauftragung für die Erstellung eines Wärmeplans
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen beschließt die Stadt Bad Sulza zu beauftragen, bis 2028 einen Kommunalen Wärmeplan gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) vom 20.Dezember 2023 (BGBL: 2023 I Nr. 394) und des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG) vom 2. Juli 2024 (GVBL. S. 272) für das Gemeindegebiet der Gemeinde Schmiedehausen erstellen zu lassen. Die dafür anfallenden Kosten sollen gemäß Zuweisungsbescheid vom TMUEN vom 30.10.2024 verwendet werden.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Beschlussnummer 58/07/2025
Beschluss zur Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Beigeordneten
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen beschließt, dem ehrenamtlichen Beigeordneten der Gemeinde Schmiedehausen gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2 ThürAufEVO für die Dauer der Vertretung des ehrenamtlichen Bürgermeisters die festgesetzte Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeisters zu gewähren. Der ehrenamtliche Beigeordnete der Gemeinde Schmiedehausen erhält ab dem 01.07.2025, aufgrund der Amtsniederlegung des ehrenamtlichen Bürgermeisters zum 30.06.2025,
bis zum Amtsantritt des neu zu wählenden ehrenamtlichen Bürgermeisters für die Gemeinde Schmiedehausen eine Entschädigung für jeden angefangenen Tag der Vertretung ein Dreißigstel der erhöhten Aufwandsentschädigung. Die erhöhte Aufwandsentschädigung beträgt 600,00 €.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Beschlussnummer 59/07/2025
Beschluss zur Bevollmächtigung der Kassenmäßigen Durchführung des Haushaltsplanes
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen beschließt das
Gemeinderatsmitglied Timo Dennstedt zu ermächtigen, die Festlegung zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit bei der kassenmäßigen Durchführung des Haushaltsplanes im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum Amtsantritt des neu zu wählenden Bürgermeisters vorzunehmen. Hierunter fallen gemäß § 37 - 40 ThürGemHV:
| 1. | Anordnungsbefugnis für Annahmeanordnungen und Auszahlungen |
| (§ 37 - 39 ThürGemHV) für die Gemeindekasse) |
| 2. | sachliche und rechnerische Richtigkeit (§ 40 ThürGemHV) |
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Marco Hinsch
Bürgermeister