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Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza
Ausgabe 9/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Gemeinde Schmiedehausen

Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Niederschrift dieser Gemeinderatssitzung durch den Gemeinderat.

Öffentliche Sitzung

Beschlussnummer 62/08/2025

Genehmigung der Niederschrift vom 25.06.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen beschließt die Genehmigung der Niederschrift der 7. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schmiedehausen vom 25.06.2025 - öffentlicher Teil.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Beschlussnummer 63/08/2025

Beschluss zur Berufung eines Wahlleiters für die Kommunalwahl 2025 und ggf. zur Stichwahl

(Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters)

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen bestellt gemäß § 4 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 530), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288),

Frau Simone Polster zum Wahlleiter

für die Kommunalwahl 2025 - Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters und deren ggf. stattfindenden Stichwahlen.

Begründung:

Der Gemeinderat macht von den Vorgaben des Gesetzes Gebrauch, nach dem eine Person aus dem Kreis der Bediensteten oder Dritte mit der Führung der laufenden Wahlgeschäfte beauftragt werden kann.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Beschlussnummer 64/08/2025

Beschluss zur Berufung eines stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl 2025 und ggf. zur Stichwahl

(Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters)

Der Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen bestellt gemäß § 4 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 530), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288)

Herrn Robin Seidel zum stellvertretenden Wahlleiter

für die Kommunalwahl 2025 - Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters und deren ggf. stattfindenden Stichwahlen.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Beschlussnummer 65/08/2025

Beschluss zur Festlegung zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit bei der kassenmäßigen Durchführung des Haushaltsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen beschließt das Gemeinderatsmitglied Luisa Richter zu ermächtigen, die Festlegung zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit bei der kassenmäßigen Durchführung des Haushaltsplanes im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum Amtsantritt des neu zu wählenden Bürgermeisters vorzunehmen.

Hierunter fallen gemäß § 37 - 40 ThürGemHV:

1.

Anordnungsbefugnis für

Annahmeanordnungen und Auszahlungen

(§ 37 - 39 ThürGemHV) für die Gemeindekasse

2.

sachliche und rechnerische Richtigkeit (§ 40 ThürGemHV).

Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen.

Beschlussnummer 66/08/2025

Beschluss zur Vergabe von Leistungen - Elektroanschluss Sportplatzgelände, Gemeinde Schmiedehausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedehausen beschließt die Vergabe der Leistungen - Neuanschluss Elektrik Sportplatzgelände in Schmiedehausen - zu einer Angebotssumme von 1.894,65 € (brutto) an die Firma Elektro-OVA-GmbH Camburg, Schillerplatz 21 in 07774 Dornburg-Camburg.

Begründung:

Es wurden 3 Angebote abgefordert. Lediglich durch die Firma Elektro-OVA-GmbH Camburg wurde ein Angebot erstellt. Die Firmen Elektro-Becker und ELGO haben zur Ausführung der Leistungen keine freien Kapazitäten.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Timo Dennstedt

stellvertretender Bürgermeister