Beschluss Nr. 025-8/2025
Beratungsgegenstand:
Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Hauptausschusses öffentlicher Teil am 29.04.2025
Der Hauptausschuss der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Landgemeinde Stadt Bad Sulza i.V.m. § 42 Abs. 2 ThürKO die Genehmigung der 7. Hauptausschusssitzung vom 29.04.2025 - öffentlicher Teil -
| X | ohne Änderung. |
Abstimmung:
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 025-8/2025
Beratungsgegenstand:
Nutzungsüberlassung kommunaler Gebäude und Räume an Dritte
Der Hauptausschuss der Stadt Bad Sulza beschließt eine Nutzungsüberlassung von kommunalen Gebäuden und Räumen (z.B. Dorfgemeinschaftshäusern) für Versammlungen/Zusammentreffen jeglicher Art an Parteien, Wählergruppen, parteinahe Stiftungen und/oder politische Gruppierungen zuzulassen.
Abstimmung:
Der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.