Beschluss Nr. 098-9/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Genehmigung der Niederschrift der 8. Sitzung des Stadtrates vom 08.05.2025, öffentlicher Teil
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 42 Abs. 2 ThürKO die Genehmigung der Niederschrift der 8. Sitzung des Stadtrates vom 08.05.2025 - öffentlicher Teil
| X | ohne Änderung. |
| O | mit nachfolgenden Änderungen/Ergänzungen: |
Abstimmung:
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 99-9/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Änderung Gesellschaftsvertrag der Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen Bad Sulza GmbH
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die in der Anlage beigefügte Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen Bad Sulza GmbH.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Begründung:
Infolge der Prüfung der Beteiligungen der Stadt Apolda durch den Thüringer Landesrechnungshof - Prüfbericht vom 9. Mai 2023 - sind Änderungen des Gesellschaftsvertrages notwendig.
Weiterhin soll, unter Bezugnahme auf § 75 Abs. 4 ThürKO, die Verpflichtung zur Erweiterung des Lageberichts der Gesellschaft um einen Nachhaltigkeitsbericht als nicht begründet festgelegt werden.
Abstimmung:
Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss Nr. 100-9/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Besetzung des Ausschusses für Kurort- und Ortschaftsentwicklung des Stadtrates der Stadt Bad Sulza - Nachrücker
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 ThürKO die Besetzung des Ausschusses für Kurort- und Ortschaftsentwicklung (Nachrücker) durch nachfolgendes Stadtratsmitglied
| - | auf Vorschlag - CDU Fraktion | 1 Sitz |
| Frau Annett Scheide | |
Begründung:
SR Daniel Schwarz ist zum 06.06.2025 als Mitglied des Ausschusses für Kurort- und Ortschaftsentwicklung zurückgetreten, sodass ein Nachrücker bestimmt werden muss.
Abstimmung:
Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss Nr. 101-9/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: personelle Besetzung für den Aufsichtsrat der Kurgesellschaft Heilbad Bad Sulza mbH
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza wählt gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Kurgesellschaft Heilbad Bad Sulza mbH vom 27. Mai 2025 nachfolgende zwei Mitglieder des Stadtrates in den Aufsichtsrat der Kurgesellschaft Heilbad Bad Sulza mbH:
| Herr Andreas Clauß |
| Herr Dr. Matthias Starrach |
Auszug aus § 11 des Gesellschaftsvertrages:
(2) Dem Aufsichtsrat gehören an, der jeweilige Bürgermeister der Stadt Bad Sulza kraft Amtes als Vorsitzender sowie zwei Aufsichtsratsmitglieder, die vom Stadtrat der Stadt Bad Sulza gewählt und entsandt werden.
Abstimmung:
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 102-9/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerbeteiligung (Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB) für den Bebauungsplan “Solarpark Bad Sulza“
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die Abwägung der von den betroffenen Behörden, TöB und der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise zur Beteiligung im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Bad Sulza“ gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Folgende Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses:
Abwägung der während der Offenlage gem. §§ 3, 4 Abs. 21 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen vom 29.07.2024 bis einschließlich 01.09.2024 zum Vorentwurf vom Juni 2024
Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Solarpark Bad Sulza" aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Fläche von ca. 73,5 ha und befindet sich innerhalb des Landkreises Weimarer Land, ca. 1000 m nordöstlich des Ortsteils Bergsulza und ca. 1000 m westlich der Ortschaft Lachstedt. Er umfasst die Flurstücke 481,482 und 483 in der Flur 4 auf der Gemarkung Bergsulza sowie die Flurstücke 295, 296/1-296/20 und 297-299 und 442-444, 446-452, 456-457, 459, 464-465, 469-471, 474, 476, 458/1-458/3, 460/1-460/2, 475/1-475/3 in der Flur 3 der Gemarkung Bergsulza.
Mit Schreiben vom 11.07.2024 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung beteiligt. Die Bürgerbeteiligung wurde im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Zeitraum vom 29.07.2024 bis einschließlich 01.09.2024 durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen/Bedenken/Hinweise durch 1 Bürger*in vorgebracht. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen des Verfahrens Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis dieses Beschlusses in Kenntnis zu setzen.
Ziel des Bebauungsplans ist es, durch Festsetzungen eines Sonstiges Sondergebietes (SO PVA) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern. Es handelt sich hierbei bei den Flächen um intensiv genutztes Ackerland. Der Vorhabenträger beabsichtigt für den in der Anlage dargestellten Planungsraum die Errichtung und Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom. Der Bebauungsplan dient entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien auch der Minderung des C02-Ausstoßes und trägt so zur Minderung des globalen Klimawandels bei.
Abstimmung:
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 103-9/2025
Beratungsgegenstand:
Geschäftsordnungsantrag auf Änderung der Tagesordnung
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, dem Antrag der Vorsitzenden des Stadtrates, Frau Karina Baumann auf Änderung der Tagesordnung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Bad Sulza zuzustimmen.
Folgender Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung genommen und auf die nachfolgende Stadtratssitzung vertagt:
| - | TOP 13 | Beschlussvorlage: Vergabe Erwerb John Deere 5105M inkl. Frontlader mit Zubehör, Tifermec Mulcher und Müthing Mulcher |
Abstimmung:
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss Nr. 104-9/2025
Beratungsgegenstand:
Beschlussvorlage: Bildaufnahmen bei öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse der Landgemeinde Stadt Bad Sulza
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt, dass Bildaufnahmen während öffentlicher Sitzungen für eine transparente Arbeit des Stadtrates der Stadt Bad Sulza und deren Ausschüsse durch Vertreter der Stadtverwaltung und die im Stadtrat vertretenden Fraktionen zulässig sind.
Hierunter fallen nicht Bildaufnahmen von interessierten Bürgern im Publikum und der Beschäftigten der Stadtverwaltung Bad Sulza.
Im Nachgang zur Beschlussfassung wird die Verwaltung beauftragt von jedem Gremienmitglied eine persönliche Einwilligung im Sinne des Datenschutzrechts (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) bzw. des Rechts am eigenen Bild (§ 22 KUG) einzuholen. Nicht einwilligende Personen dürfen nicht abgebildet werden.
Film- und Tonaufzeichnungen in öffentlichen Sitzungen sind weiterhin nicht zulässig und bedürfen gemäß § 11 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Landgemeinde Stadt Bad Sulza der Zustimmung des Stadtrates.
Pressevertreter sind von dieser Beschlussfassung ausgeschlossen. Diesen obliegt das sogenannte Medienprivileg nach Art. 85 DSGVO i.V.m. dem Thüringer Pressegesetzt. Das bedeutet, dass Pressevertreter personenbezogene Daten - einschließlich Bildaufnahmen - zu journalistischen Zwecken verarbeiten dürfen.
Abstimmung:
Dem Beschluss wurde zugestimmt.