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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 1/2023
Gemeindenachrichten aus Blankenburg
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Amtlicher Teil

2022/13

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung mit folgenden Festlegungen und im Übrigen in vorliegender Form zu:

Eine Änderung des § 9 der Hauptsatzung wird nicht vorgenommen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

7

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

6

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Satzung Gemeinde Blankenburg

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. 414) hat der Gemeinderat der Gemeinde Blankenburg in der Sitzung am 29.11.2022 die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Gemeinde Blankenburg vom 29.03.2021 wird wie folgt geändert:

1. Der § 10 wird wie folgt geändert:

Im Absatz 2 werden die Worte „in der Tageszeitung „Thüringer Allgemeine“, Bad Langensalzaer Allgemeine durch die Worte „durch Aushang an der Verkündungstafel gemäß Absatz 3“ ersetzt.

2. Der § 12 (1) erhält folgende Fassung:

„Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen, Männer sowie alle weiteren Geschlechtsformen.“.

Artikel 2

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenburg tritt am ersten Tag des auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Blankenburg, den 16.12.2022

Jörn Sola

Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenburg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Nach § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung wurde die Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises angezeigt und der Eingang mit Datum vom 09.12.2022 bestätigt (AZ.: 07.3-1406-0142/22).

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, gegenüber der Gemeinde Blankenburg schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden können.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Blankenburg, den 10.01.2023

Jörn Sola

Bürgermeister