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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 1/2024
Stadtnachrichten aus Bad Tennstedt
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Neues aus Bad Tennstedt 01/2024

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

ich wünsche Ihnen und uns im Jahr 2024 stets Momente der Freude und des Lachens, sodass wir die kleinen Augenblicke des Glücks schätzen und positive Erinnerungen schaffen.

Beginnend mit dem neuen Jahr möchte ich Sie wieder in regelmäßigen Abständen über Neuigkeiten, Interessantes und Wissenswertes über unsere Stadt Bad Tennstedt informieren.

1. Ärztliche Versorgung

Durch den Stadtrat der Stadt Bad Tennstedt wurde ich im III. Quartal 2023 beauftragt, mit den örtlich niedergelassenen Ärzten Kontakt aufzunehmen, um zu erfahren, wie es mit der zukünftigen ärztlichen Versorgung bestellt ist bzw. wie diese abgesichert ist.

Dem vorausgegangen war die Überlegung zur Gründung eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums.

Entsprechend des Stadtratsbeschlusses Nr. 2023/08 vom 22.03.2023

führte ich aufschlussreiche und interessante Gespräche mit den ortsansässigen Ärzten.

Im Ergebnis kann ich mitteilen, dass es glücklicherweise derzeit keinen Mangel an medizinischer Versorgung gibt. In einigen Praxen gibt es bereits Nachfolgeregelungen bzw. werden Gespräche geführt um diese abzusichern. Ich werde jedoch weiterhin im regen Kontakt und Austausch mit unseren Ärzten bleiben.

2. Bürgerbegehren „Verkauf alter Sportplatz“

In den vergangenen Wochen wurde ich mehrfach, nach dem aktuellen Stand zum Verkauf des alten Sportplatzes befragt.

Dazu möchte ich Ihnen den gegenwärtigen Sachstand mitteilen:

Im Juni 2023 endete die Ausschreibungsfrist zum Grundstücksverkauf. Zwei Bewerber hatten sich als Kaufinteressenten beworben.

Nach Auswertung der Angebote sollte im Juli 2023 der Verkauf der in Rede stehenden Fläche vollzogen werden.

Der unterlegene Bewerber hat sich jedoch mit einer Rüge an die Vergabestelle des Freistaates Thüringen im Landesverwaltungsamt gewandt.

Seitdem ruht das Verfahren, da die Stadt Bad Tennstedt die Entscheidung der Vergabestelle abwarten muss. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, soll die Vergabestelle innerhalb von fünf Wochen eine Entscheidung treffen und die Prüfung des Verfahrens abschließen.

In Ausnahmefällen kann diese Frist auch verlängert werden.

Bereits zum nunmehr 3. Mal erfolgte die Fristverlängerung unter Angabe der Begründung „Personalmangel und zu hohes Arbeitsaufkommen“.

Der nächste genannte Entscheidungstermin wurde mit Mitte Februar 2024 angegeben.

Jens Weimann

Bürgermeister