2025/14
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: |
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| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 9 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 7 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
Satzung der Gemeinde Ballhausen
Auf Grund des § 55 ThürKO erlässt die Gemeinde Ballhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 1.514.600,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 94.900,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Im Rahmen des kommunalen Investitionsprogrammes des Landes ist eine Kreditaufnahme in Höhe 54.300,00 € vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 252.400,00 € festgesetzt (§ 65 ThürKO)
§ 5
Es gilt der für das Haushaltsjahr 2026 vorliegende Stellenplan.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Ballhausen, den 11.12.2025
Gemeinde Ballhausen
Steffen Dähnert — (Siegel)
Bürgermeister
Beschluss und Genehmigungsvermerk
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Ballhausen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit Beschluss-Nr. 2025/14 vom 20.11.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Ballhausen die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 08.12.2025 (Az.:07.3-1512-0086/25) die Haushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt. |
| Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht. |
| Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Ballhausen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist. |
| 3. | Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Gemeinde Ballhausen für das Haushaltsjahr 2026 in der Zeit vom 19.01.2026 bis 30.01.2026 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten. |
Ballhausen, den 06.01.2026
Steffen Dähnert
Bürgermeister
2025/15
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2029 in vorliegender Form zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 9 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 7 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |
2025/16
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Befreiung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anzahl der Mitglieder des Gremiums: | 9 |
| zur Sitzung erschienene Mitglieder: | 7 |
| hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO: | 0 |
| an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltung: | 0 |