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Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt
Ausgabe 10/2023
Stadtnachrichten aus Bad Tennstedt
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Amtlicher Teil

2023/17

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

15

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

13

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

Satzung Stadt Bad Tennstedt

Haushaltssatzung

der Stadt Bad Tennstedt

(Unstrut-Hainich-Kreis)

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des § 55 ThürKO erlässt die Stadt Bad Tennstedt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.457.100,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.803.300,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 2.768.400,00 € für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 erteilt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftliche Betriebe (A)

 — 

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 742.800,00 festgesetzt (§ 65 ThürKO)

§ 6

1.

Erhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO sind Beträge von 82.604,00 EUR und mehr.

2.

Unerhebliche Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO sind Beträge von 4.000,00 EUR und weniger.

3.

Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 58 Abs. 1 ThürKO sind Beträge von 10.000,00 EUR und mehr.

§ 7

Es gilt der für das Haushaltsjahr 2023 vorliegende Stellenplan.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Bad Tennstedt, den 15.05.2023

Stadt Bad Tennstedt — (Siegel)

Jens Weimann

Bürgermeister

Beschluss und Genehmigungsvermerk

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Bad Tennstedt für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit Beschluss-Nr. 2023/17 vom 25.04.2023 hat der Stadtrat der Stadt Bad Tennstedt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

2.

Das Landratsamt des Unstrut-Hainich Kreises, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom 05.05.2023 (Az.:07.3-1512-0037/23) die Haushaltssatzung geprüft und den Eingang bestätigt.

Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Satzung nicht.

Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Bad Tennstedt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend geworden ist.

3.

Gemäß § 57 (3) Satz 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Stadt Bad Tennstedt für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit vom 30.05.2023 bis 12.06.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Zimmer 15, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 nach § 80 (3) Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt zur Verfügung gehalten.

Bad Tennstedt, den 16.05.2023

Jens Weimann

Bürgermeister

Beschlüsse Stadt Bad Tennstedt vom 25.04.2023

2023/18

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 in vorliegender Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

15

zur Sitzung erschienene Mitglieder:

13

hiervon auszuschließende Mitglieder gem. § 38(1) ThürKO:

0

an der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0